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Markt & Recht·30. September 2026·8 Min. Lesezeit

Ausgeförderte PV-Anlagen 2026: Post-EEG als planbarer Anfragenkanal

Ü20-Anlagen laufen jahrgangsweise aus der EEG-Förderung. Wie du Repowering, Speicher-Nachrüstung und Direktvermarktung als planbaren Anfragenkanal aufbaust.

Ausgeförderte PV-Anlagen 2026: Post-EEG als planbarer Anfragenkanal

Ausgeförderte PV-Anlagen sind für Solarteure ein planbarer Anfragenkanal, weil jedes Jahr ein fest definierter Jahrgang von Anlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung fällt und die Betreiber dann eine Entscheidung treffen müssen. Für diese Ü20-Anlagen gibt es vier Kernwege: Weiterbetrieb in der gesetzlichen Anschlussvergütung, Umstellung auf Eigenverbrauch mit Speicher-Nachrüstung, Repowering mit neuer Anlage oder die Direktvermarktung. Der entscheidende Punkt für dich als Fachbetrieb: Der Auslösemoment ist bekannt, datierbar und wiederholt sich jedes Jahr. Wer den Post-EEG-Bestand systematisch anspricht, erschließt sich Anfragen, die nicht vom Neubau-Zyklus oder von Förderstimmung abhängen.


Warum ist Post-EEG gerade jetzt ein Thema für Fachbetriebe?

Weil 2026 der erste wirklich große Jahrgang aus der Förderung fällt und dieser Effekt sich Jahr für Jahr verstärkt. <cite index="7-5,7-6">2005 wurden in Deutschland erstmals über 900 MW PV zugebaut, 2006 weitere 840 MW, 2007 dann 1.245 MW. Diese Solaranlagen erreichen in den nächsten Jahren reihenweise ihr EEG-Förderende.</cite>

Anders gesagt: Die Zubauwelle der Jahre 2004 bis 2012 kommt jetzt gestaffelt an ihr Förderende. <cite index="6-4,6-5,6-6">In den kommenden Jahren wird es immer mehr Anlagen geben, die das EEG-Förderende erreichen, jeweils im 21. Betriebsjahr zum 31. Dezember.</cite> Für dich heißt das: Du bekommst jedes Jahr einen neuen, klar abgegrenzten Adressatenkreis, der eine Kaufentscheidung anstößt.

Der Auslösemoment ist datierbar. Genau das macht Post-EEG zu einem Kanal, den du planen kannst, statt auf Zufall zu hoffen.

Wichtig zur Einordnung, damit du im Kundengespräch sauber argumentierst: <cite index="7-7">Die 20-Jahre-Frist ist eine Förderungsfrist, kein Verfallsdatum.</cite> <cite index="7-11,7-12">Die Module halten in den meisten Fällen problemlos weiter, bei einer Degradation von etwa 0,15 Prozent pro Jahr verlieren sie kaum messbar Leistung. Die Wechselrichter dagegen haben eine deutlich kürzere Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren.</cite> Der fällige Wechselrichtertausch ist oft dein erster technischer Aufhänger für das Gespräch.


Was passiert mit einer Anlage nach dem Förderende genau?

Ohne aktives Zutun rutscht die Anlage automatisch in die gesetzliche Anschlussvergütung. <cite index="12-7,12-8">Ändert der Betreiber nichts, wird er automatisch in die Anschlussförderung überführt. Der gesamte erzeugte Strom wird wie bisher ins öffentliche Stromnetz eingespeist und der Anlagenbesitzer erhält dafür eine Vergütung.</cite>

Diese Vergütung ist aber deutlich niedriger als die alte Festvergütung. <cite index="12-9">Gezahlt wird nur noch der Jahresmarktwert Solar, ein Durchschnittswert des Börsenpreises für Strom.</cite> Zur Einordnung, wie stark das schwankt: <cite index="12-10">2021 lag er bei 7,55 Cent/kWh, für 2025 bei 4,51 Cent/kWh.</cite>

Für den Netto-Ertrag zieht der Übertragungsnetzbetreiber noch eine Vermarktungspauschale ab. <cite index="7-15,7-16">In der gesetzlichen Anschlussvergütung nimmt der Netzbetreiber den eingespeisten Strom weiter ab und vergütet zum Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Netto bleiben 2026 typischerweise 3,8 bis 4,5 ct/kWh.</cite>

Genau diese Lücke zwischen den alten 50+ Cent und heute unter 5 Cent ist dein wirtschaftliches Argument. Wenn die Einspeisung fast nichts mehr bringt, wird jede selbst verbrauchte Kilowattstunde wertvoll.


Welche Optionen hat der Betreiber, und wo verdienst du daran?

Es gibt im Kern vier Wege, und drei davon sind für dich als Fachbetrieb direkt umsatzrelevant. <cite index="7-1">Die Optionen sind: Weiterbetrieb in der gesetzlichen Anschlussvergütung, Umstellung auf Eigenverbrauch, Repowering mit neuer 20-Jahres-EEG oder geordneter Rückbau.</cite>

1. Weiterbetrieb (Status quo). Bringt dir zunächst nichts, ist aber die Default-Option, wenn niemand berät. Hier liegt dein Ansatz: aufklären und die Alternativen rechnen.

2. Eigenverbrauch mit Speicher-Nachrüstung. Das ist der wirtschaftlich stärkste Hebel für kleine Dachanlagen. <cite index="10-7,10-8">Die wirtschaftlich attraktivste Option nach 20 Jahren ist bei Altanlagen oft, den Eigenverbrauch zu maximieren, statt auf Volleinspeisung zu setzen. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Netzstrompreis ein.</cite> <cite index="2-20">Ein nachgerüsteter Batteriespeicher stellt eine der wirtschaftlichsten Lösungen für Post-EEG-Anlagen dar.</cite> Für dich: Speicher, ggf. neuer Wechselrichter, Zählerschrank-Umbau, Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung.

3. Repowering. Alte Anlage runter, neue, leistungsstärkere Anlage rauf, plus frische 20-Jahres-Förderung nach EEG. Der klassische Vollauftrag, oft kombiniert mit Speicher und Wallbox.

4. Direktvermarktung / PPA. Eher für größere Anlagen relevant. <cite index="4-7">Ausgeförderte Anlagen können in die sonstige Direktvermarktung nach § 21a EEG, in ein PPA, in die Eigenversorgung oder den Speicherbetrieb überführt werden.</cite>

Vergleich: Die vier Post-EEG-Wege aus Betreibersicht

KriteriumWeiterbetrieb (Anschlussvergütung)Eigenverbrauch + SpeicherRepoweringDirektvermarktung / PPA
Typische ZielgruppeKleine Dachanlagen, unentschlossenEin- und ZweifamilienhausAnlage mit Modul-/DachdefizitenAnlagen > ca. 30 kWp
Investition BetreiberKeineMittel (Speicher, ggf. WR)Hoch (Neuanlage)Gering bis mittel
ErlösmechanikJahresmarktwert Solar, netto ca. 3,8–4,5 ct/kWhErsparnis NetzstrompreisNeue EEG-Vergütung + EigenverbrauchBörsen-/PPA-Preis
Auftragsvolumen für dichGering (Beratung)Mittel bis hochHochProjektabhängig
Rechtliche HürdeKeineMesskonzept, ZählerumbauNetzanschluss, AnmeldungDirektvermarkter, Messtechnik

Merke für die Beratung: Die Frage ist selten schwarz-weiß. <cite index="4-8,4-9">Bei der Bewertung ausgeförderter Bestandsanlagen zeigt sich häufig, dass mehrere Optionen parallel möglich wären, in der internen Diskussion aber nur eine geprüft wird. Eine strukturierte Gegenüberstellung ergibt regelmäßig signifikante Wertunterschiede.</cite>


Worauf musst du technisch und rechtlich achten?

Kurz: Messkonzept, Wechselrichter und die richtige Einspeiseart. Sobald ein Betreiber von Voll- auf Überschusseinspeisung wechselt, wird es ein Fall für die Fachkraft. <cite index="24-11">Die Umstellung von Volleinspeisung auf teilweisen Eigenverbrauch ist oft mit Kosten verbunden, weil eine Elektrofachkraft am Stromkreis beziehungsweise Zählerschrank etwas ändern muss.</cite> Und: <cite index="24-9">Wer von Voll- auf Teileinspeisung umstellen will, muss seinen Netzbetreiber informieren.</cite>

Bei größeren Anlagen kommt die Messtechnik dazu. <cite index="15-13">Anlagen ab einer Größe von 7 kW sind zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet, sobald es dafür eine Markterklärung nach Messstellenbetriebsgesetz gibt.</cite> Das intelligente Messsystem hat noch einen wirtschaftlichen Nebeneffekt für den Betreiber: Bei Anlagen mit Smart Meter halbiert sich der Abzug der Vermarktungspauschale.

Für Repowering und Modellwechsel lohnt der Hinweis, dass mehrere Regelungsbereiche zusammenspielen. <cite index="4-11,4-12">Repowering und Weiterbetrieb wirken in mehrere Regulierungsregime hinein. Besonders relevant ist die Stromsteuer nach § 9 StromStG: Die Befreiung für Eigenversorger setzt räumliche Nähe und Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher voraus.</cite>


Wie machst du aus Post-EEG einen planbaren Anfragenkanal?

Indem du den Jahrgang nicht dem Zufall überlässt, sondern gezielt ansprichst, bevor die Anlage ins Förderende rutscht. Der ideale Ansprechzeitpunkt ist einige Monate vorher. <cite index="14-7">Es ist ratsam, sich bereits drei bis vier Monate vor auslaufender Förderung zu überlegen, welche Weiterbetriebsmöglichkeiten sich für die Anlage eignen.</cite>

So baust du den Kanal auf:

  1. 1Zielgruppe definieren. Betreiber mit Inbetriebnahme 2006 laufen Ende 2026 aus, 2007er Ende 2027 und so weiter. Das ist ein datierbarer, jährlich nachfüllender Pool.
  2. 2Botschaft schärfen. Nicht "Solaranlage kaufen", sondern "Ihre Förderung endet, was jetzt am meisten Sinn ergibt". Das ist eine Beratungs-, keine Verkaufsbotschaft, und genau deshalb funktioniert sie.
  3. 3Werbeanzeigen auf den Anlass ausrichten. Statt breiter Neubau-Kampagnen zielst du auf die konkrete Frage "PV-Förderung läuft aus, was tun?". Wie du Werbeanzeigen als Handwerker sauber aufsetzt, entscheidet über die Kosten pro Anfrage.
  4. 4Vorqualifizieren lassen. Nicht jeder Ü20-Betreiber hat Budget für Repowering. Telefonische Vorqualifizierung trennt Speicher-Nachrüster von Rückbau-Interessenten, bevor du Zeit vor Ort investierst.
  5. 5Beratungssystematik statt Bauchgefühl. Eine feste Gesprächsstruktur mit den vier Optionen macht jeden deiner Mitarbeiter beratungsfähig, nicht nur den Chef.

Post-EEG belohnt Betriebe, die früh und strukturiert ansprechen. Wer wartet, bis der Betreiber selbst googelt, konkurriert mit allen anderen zum schlechtesten Zeitpunkt.

Genau an der Schnittstelle setzt Anfragenfluss an: exklusive, telefonisch vorqualifizierte Anfragen, damit dein Team nur mit Betreibern spricht, bei denen sich der Vor-Ort-Termin lohnt. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Kundenstimmen und Referenzen.

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Beispielrechnung: Warum sich der Anlass rechnet

Ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung, keine garantierten Werte. Nimm eine typische 5-kWp-Anlage aus 2006, die Ende 2026 aus der Förderung fällt. In der Anschlussvergütung bleiben netto grob 4 ct/kWh für eingespeisten Strom. <cite index="8-14">Die durchschnittlichen Stromkosten für Haushalte lagen im Jahr 2026 bei rund 37 ct/kWh.</cite>

Die Differenz zwischen 4 ct Einspeisung und rund 37 ct vermiedenem Netzbezug ist der komplette Hebel für die Speicher-Nachrüstung. Für den Betreiber ist das eine nachvollziehbare Rechnung, für dich ein wiederkehrender Auftragstyp mit klarem Auslöser. Genau diese Klarheit macht Post-EEG planbarer als viele klassische Neubau-Anfragen.


Du willst wissen, wie groß der Post-EEG-Pool in deinem Einzugsgebiet ist und wie du ihn in planbare Anfragen übersetzt? Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch deinen Ist-Stand und deine realistischen Anfrage-Potenziale durchgehen. Starte mit dem Konfigurator oder buche direkt ein unverbindliches Erstgespräch. Wir schauen gemeinsam, ob und wie sich der Kanal für deinen Betrieb rechnet.

Häufige Fragen

Wann fällt eine PV-Anlage aus der EEG-Förderung?

Die EEG-Vergütung läuft 20 Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr und endet immer zum 31.12. des 21. Betriebsjahres. Eine 2006 in Betrieb genommene Anlage erhält die feste Vergütung also bis Ende 2026, eine 2007er bis Ende 2027.

Muss eine ausgeförderte PV-Anlage abgemeldet oder abgeschaltet werden?

Nein. Die Anlage läuft automatisch weiter und rutscht ohne aktives Zutun in die gesetzliche Anschlussvergütung. Der Netzbetreiber nimmt den eingespeisten Strom weiter ab. Die 20-Jahre-Frist ist eine Förderungsfrist, kein technisches Verfallsdatum.

Wie viel Vergütung gibt es nach 20 Jahren noch?

Statt der alten Festvergütung gibt es den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. 2026 bleiben netto typischerweise rund 3,8 bis 4,5 ct/kWh. Der Wert schwankt mit dem Börsenstrompreis von Jahr zu Jahr deutlich.

Bis wann gilt die Anschlussvergütung für Ü20-Anlagen?

Die Regelung war ursprünglich bis Ende 2027 befristet und wurde mit dem Solarpaket I im Mai 2024 bis zum Jahresende 2032 verlängert. Rechtlich verankert ist sie in § 25 EEG 2023.

Lohnt sich eine Speicher-Nachrüstung bei einer alten PV-Anlage?

Häufig ja. Da die Einspeisevergütung nach dem Förderende sehr niedrig ist, wird der Eigenverbrauch zum wirtschaftlichen Hebel. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Netzstrompreis von rund 37 ct/kWh. Ein nachgerüsteter Batteriespeicher gilt als eine der wirtschaftlichsten Post-EEG-Lösungen.

Warum ist Post-EEG ein planbarer Anfragenkanal für Fachbetriebe?

Weil jedes Jahr ein klar datierbarer Jahrgang von Anlagen aus der Förderung fällt und die Betreiber dann eine Entscheidung treffen müssen. Der ideale Ansprechzeitpunkt liegt drei bis vier Monate vor Förderende. Wer diesen Pool systematisch anspricht, erhält Anfragen mit bekanntem Auslöser statt zufälligem Timing.

Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?

Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.