Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anfragenfluss

im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem

Anbieter

Anfragenfluss GmbH

Merowingerstraße 5

79285 Ebringen

Telefon: +49 (0) 7664 4025762

E-Mail: info@anfragenfluss.de

Umsatzsteuer-ID: DE361993868

Geschäftsführer: Jonathan Plum

1\. Geltungsbereich (Stand 15.09.2025)

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Anfragenfluss und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich Online-

Marketing, insbesondere der Leadgenerierung, Mitarbeitergewinnung und weiteren digitalen

Dienstleistungen.

(2) Anfragenfluss erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei

denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

(3) Die Leistungen von Anfragenfluss richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende,

Freiberufler, Selbstständige und Behörden, welche die erbrachten Dienstleistungen in ihrer

selbstständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit

verwenden.

2\. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen Anfragenfluss und dem Kunden kommt zustande, indem

Anfragenfluss dem Kunden ein schriftliches oder elektronisches Angebot unterbreitet und der

Kunde dieses Angebot annimmt.

(2) Das Angebot von Anfragenfluss wird in Textform unterbreitet, insbesondere per E-Mail

oder über die Online-Plattformen DocuSign oder LexOffice. Dort wird das Angebot dem

Kunden zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Auf DocuSign kann der Kunde das

Angebot durch elektronische Signatur rechtsverbindlich annehmen. Im Online-Portal von

LexOffice erfolgt die rechtsverbindliche Annahme durch Betätigung der Schaltflächen

„Angebot annehmen“ und „Beauftragen/Kaufen“.

(3) Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Mündlich oder konkludent

getroffene Abreden werden erst wirksam, wenn sie von beiden Parteien in Textform bestätigt

werden.

(

3\. Leistungsbeschreibung

(1) Anfragenfluss unterstützt den Kunden bei der Gewinnung von Leads (Datensätze mit

Kontaktdaten von Interessenten) über Social Media Marketing-Kampagnen. Anfragenfluss

verfügt über das Know-How und die Erfahrung, wie Werbeanzeigen optimiert auf Social

Media Plattformen geschaltet werden, so dass sie für potentielle Interessenten besser

sichtbar sind. Anfragenfluss verfügt ferner über das Know-How und die Erfahrung, wie

potentielle Interessenten besser motiviert werden können, infolge der Kenntnisnahme einer

Werbeanzeige beim Werbenden ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Die dabei konkret zu

ergreifenden Maßnahmen hängen auch von Faktoren ab, die Anfragenfluss nicht

beeinflussen kann (z.B. die vom jeweiligen Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten

Instrumente, spezifische Besonderheiten in der Branche des Kunden), so dass ggf. im Laufe

einer Kampagne die Maßnahmen angepasst werden müssen; die starre Festlegung auf

konkrete Maßnahmen ist nur eingeschränkt sinnvoll und kann der bezweckten Sichtbarkeit

und Resonanz zuwiderlaufen. Auch die Resonanz auf die Kampagnen hängt von Faktoren

ab, auf die Anfragenfluss keinen Einfluss hat (z.B. gesamtwirtschaftliche Lage, spezifische

Besonderheiten in der Branche der Zielgruppe, Höhe des kundenseitig zur Verfügung

gestellten Budgets), so dass im Einzelfall auch bei optimierten Kampagnen die gewünschte

Resonanz ausbleiben kann. Der vom Kunden mit der Optimierung seiner Social Media

Werbung gewünschte Werbeerfolg (Steigerung der Anzahl von Leads) ist daher kein

Leistungserfolg im Sinne des Werkvertragsrechts.

(2). Die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Bestimmungen werden wie folgt

getroffen:

a) Der Kunde trifft die Bestimmungen, die sich unmittelbar auf die Höhe seiner über die

Vergütung für diesen Vertrag hinausgehenden Kosten (z.B. Bestimmung des

Anzeigenbudgets) und auf seine betrieblichen Abläufe auswirken.

b) Anfragenfluss trifft die Bestimmungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die

Erfolgsaussichten der Kampagne haben, insbesondere die inhaltliche und grafische

Ausgestaltung und Überarbeitung von Werbemitteln wie Creatives, Landing Pages und

Werbetexten, die Entwicklung von Funnels und Kampagnenstrategien und den konkreten

Einsatz des Anzeigenbudgets innerhalb der vom Kunden gesetzten Grenzen. Bei der

Bestimmung der Maßnahmen wertet Anfragenfluss die Entwicklung der Wahrnehmbarkeit

des Kunden und die Resonanz der Zielgruppe in der Kampagne aus und berücksichtigt

Erfahrungswerte ebenso wie neue, von den Plattformbetreibern zur Verfügung gestellte oder

zugelassene Werkzeuge.

(3) Auf das Vertragsverhältnis, insbesondere die Leistungen im Bereich Lead-Generierung

und Mitarbeitergewinnung, finden ergänzend zu diesen AGB die Bestimmungen des

Dienstvertragsrechts Anwendung. Anfragenfluss verpflichtet sich, die vertraglich

geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen. Ein bestimmter Erfolg im

Sinne des Werkvertragsrechts wird nicht geschuldet, es sei denn, dass dies ausdrücklich

vereinbart wurde. oder sich eine entsprechende Verpflichtung aus zwingenden gesetzlichen

Bestimmungen ergibt.

(4) Der Kunde legt das Budget für anfallende Werbekosten eigenständig fest. Sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten

unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform. Sämtliche

Werbekosten sind vom Kunden zu tragen und sind nicht Bestandteil der an Anfragenfluss zu

entrichtenden Vergütung.

(5) Dem Kunden ist bekannt, dass die punktgenaue Ausschöpfung eines für einen

bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellten Budgets aufwendig und regelmäßig nicht

zweckmäßig ist. Die Unterschreitung des Budgets um bis zu 10 % durch Anfragenfluss ist

daher vertragsgemäß. Dasselbe gilt für die Überschreitung des Budgets um bis zu 10 %.

Aufgrund der unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform

erfolgenden Abrechnungen erhält der Kunde über die jeweilige Plattform Einblick in die

tatsächlich entstandenen Kosten; auf drohende Budgetüberschreitungen weist der Kunde

Anfragenfluss hin.

(6) Anfragenfluss ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte,

insbesondere Subunternehmer, einzusetzen.

(7) Anfragenfluss weist darauf hin, dass Plattformbetreiber wie Meta oder Google jederzeit

berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen einzustellen. Hierfür ist

Anfragenfluss nicht verantwortlich.

4\. Abnahmepflichtige Leistungen

(1) Soweit einzelne Leistungen der Abnahme bedürfen, gelten die nachfolgenden

Bestimmungen.

(2) Anfragenfluss kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine

Abnahme der Teilleistung verlangen. Das Recht, die Gesamtabnahme aller

abnahmebedürftigen Leistungen zu verlangen, bleibt davon unberührt.

(3) Im Regelfall präsentiert Anfragenfluss dem Kunden das Leistungsergebnis im Rahmen

eines gemeinsamen Meetings, in dessen Rahmen der Kunde das Leistungsergebnis auch

abnimmt. Erfolgt keine Präsentation im Rahmen eines Meetings, stellt Anfragenfluss dem

Kunden das Leistungsergebnis zur Prüfung zur Verfügung. Der Kunde prüft, ob die Leistung

den vertraglichen Anforderungen entspricht. Der Kunde übergibt Anfragenfluss innerhalb von

fünf Werktagen in Textform eine Auflistung der Mängel; werden keine Mängel festgestellt,

erklärt der Kunde die Abnahme. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht und teilt auch

innerhalb von weiteren zwei Werktagen keine Mängel in Textform mit, gilt die Leistung als

abgenommen. Abnahmen, die nicht mündlich im Rahmen eines Meetings erfolgen, sollen in

Textform in Form einer kurzen Bestätigung im Rahmen des für die Kampagne von den

Vertragsparteien genutzten Hauptkommunikationsmediums erfolgen. Die Bestimmungen

dieses Absatzes gelten entsprechend für Teilleistungen im Sinne des Abs. (2).

(4) Stellt der Kunde Mängel fest, hat er Anfragenfluss eine angemessene Frist zur

Beseitigung der Mängel zu setzen. Während der Dauer der Frist ist die Anzahl der

Beseitigungsversuche von Anfragenfluss nicht begrenzt. Insbesondere gilt die

Nachbesserung während des Fristlaufs nicht nach dem erfolglosen zweiten

Beseitigungsversuch als gescheitert. Anfragenfluss hat die Wahl, auf welche Weise die

Beseitigung erfolgt, insbesondere ob diese durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgt.

Geht Anfragenfluss von der Beseitigung der Mängel aus, legt Anfragenfluss die Leistung

bzw. Teilleistung dem Kunden erneut zur Prüfung der Abnahme vor. Ab diesem Zeitpunkt

ruht die Nachbesserungsfrist bis zur Abnahme oder der Mitteilung von Mängeln durch den

Kunden. Teilt der Kunde Anfragenfluss nach der Prüfung neue, bislang nicht gerügte Mängel

mit, hat er Anfragenfluss zu deren Beseitigung eine neue angemessene Beseitigungsfrist zu

setzen. Enthält eine Bemängelung sowohl neu gerügte als auch alte, nicht beseitigte Mängel,

kann Anfragenfluss in der zur Beseitigung der neu gerügten Mängel gesetzten Frist die alten

Mängel beseitigen.

5\. Einzelne Leistungsbestandteile

(1) Creatives / Anzeigen: Anfragenfluss erstellt für eine Kampagne in der Regel fünf

Creatives. Die Erstellung der Creatives erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn der

Vertragslaufzeit. Bei Bedarf kann Anfragenfluss weitere Creatives erstellen; Anfragenfluss

legt die Zahl und den Bedarf an neuen Creatives auf Grundlage des Kampagnenverlaufs

fest.

(2) Funnel: Anfragenfluss richtet für den Kunden einen Funnel ein. Die Einrichtung des

Funnels erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn der Vertragslaufzeit. Nach

Absprache oder bei Auftreten weiteren Bedarfs während der Kampagne kann Anfragenfluss

weitere Funnel einrichten.

(3) Die Errichtung der Landing Page und die Einrichtung der Meta-Verknüpfung sowie die

Erstellung der ersten Leadgenerierungsstrategie erfolgen innerhalb von fünf Werktagen ab

Beginn der Vertragslaufzeit.

(4) Periodische Shootings: Soweit periodische Shootings (Video / Foto) vereinbart sind, tritt

Anfragenfluss frühzeitig an den Kunden zur Vereinbarung eines Termins heran. Eine

Terminvereinbarung soll in einem gemeinsamen Call erfolgen. Andernfalls macht

Anfragenfluss einen Terminvorschlag, auf den der Kunde innerhalb von fünf Werktagen

reagiert und den der Kunde nur aus wichtigem Grund und unter Unterbreitung von

mindestens drei Alternativvorschlägen ablehnt.

6\. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Anfragenfluss sämtliche zur Leistungserbringung

erforderlichen Informationen, Zugänge – insbesondere zu Social Media-Konten des Kunden

– und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Soweit die Mitwirkung des Kunden notwendige Voraussetzung für die

Leistungserbringung ist, ist Anfragenfluss berechtigt, die Leistung bis zur erforderlichen

Mitwirkung auszusetzen.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden,

kann Anfragenfluss den hierdurch entstehenden Mehraufwand gegen Nachweis gesondert in

Rechnung stellen.

(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen,

Internetauftritte, Impressum, Datenschutzinformationen etc.) ausschließlich selbst

verantwortlich. Anfragenfluss ist nicht zur Prüfung der Rechtskonformität der beim Kunden

bereits vorhandenen Werbemedien oder Weisungen des Kunden verpflichtet.

(5) Stellt während der Laufzeit der Kampagne neben Anfragefluss auch der Kunde selbst

Werbung auf Social Media Plattformen ein, dokumentiert er Zeitpunkt und Umfang der

eingestellten Werbung und stellt Anfragenfluss die Dokumentation zur Verfügung.

7\. Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag wird für eine feste Gesamtlaufzeit in Monaten geschlossen (Vertragslaufzeit).

Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer dieser Vertragslaufzeit, wenn er nicht

spätestens 1 Monat vor deren Ablauf von einer Partei gekündigt wird. Eine Kündigung ist

nicht erforderlich, sofern die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Vertrag mit

Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch endet.

(2) Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Angebot genannten Startzeitpunkt. Abweichend

hiervon können die Vertragsparteien einvernehmlich einen früheren oder späteren

Startzeitpunkt vereinbaren; in diesem Fall gilt der individuell vereinbarte Startzeitpunkt.

Vertragsmonate beginnen mit dem vereinbarten Startzeitpunkt und sind nicht notwendig mit

Kalendermonaten identisch; für die die Laufzeit und Vergütung betreffenden Bestimmungen

sind Vertragsmonate maßgeblich.

(3) Vorbehaltlich der vorstehenden Kündigungsmöglichkeit gemäß Absatz 1 ist eine

ordentliche Kündigung des Vertrags während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Das

Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt

hiervon unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief).

8\. Vergütung

(1) Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.

Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart und, soweit nicht

ausdrücklich anders vereinbart, in gleiche monatliche Teilbeträge (monatliche Raten)

aufgeteilt.

(3) Die erste monatliche Rate ist mit Beginn der Vertragslaufzeit im Voraus fällig. Die

weiteren monatlichen Raten sind jeweils zu Beginn des jeweiligen Monats im Voraus fällig.

(4) Haben die Parteien eine Vertragslaufzeit von höchstens drei Monaten vereinbart, ist

Anfragenfluss berechtigt, dem Kunden die gesamte Vergütung für die Vertragslaufzeit im

Voraus in Rechnung zu stellen. Der Gesamtbetrag wird mit Vertragsabschluss im Voraus

fällig. Bei sich anschließenden Vertragsverlängerungen tritt an die Stelle des

Vertragsabschlusses der Zeitpunkt der Vertragsverlängerung.

(5) Eine etwaig vereinbarte einmalige Einrichtungsgebühr ist zusammen mit der ersten

Monatsrate fällig.

9\. Leistungsvereitelung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Verlangt der Kunde, dass eine bereits vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig

erbracht wird, oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkung trotz entsprechender

Aufforderung, bleibt der Anspruch von Anfragenfluss auf die vereinbarte Vergütung

unberührt. Gleiches gilt, wenn die Leistungserbringung aus sonstigen Gründen, die der

Kunde zu vertreten hat, unterbleibt. Etwaige ersparte Aufwendungen oder anderweitige

Erlöse werden angerechnet, sofern und soweit diese tatsächlich angefallen sind.

(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug, kann

Anfragenfluss die weitere Leistung bis zur Zahlung verweigern,

(3) Erklärt der Kunde die vorzeitige Lösung vom Vertrag (etwa durch fristlose Kündigung,

Widerruf), ist Anfragenfluss auch dann, wenn die vom Kunden gewünschte Lösung vom

Vertrag unwirksam ist, ab dem vom Kunden gewünschten Beendigungszeitpunkt berechtigt,

die weitere Durchführung der Kampagne und insbesondere das weitere Einstellen von

Werbeanzeigen für den Kunden zu unterlassen und das vom Kunden bereitgestellte Budget

nicht weiter auszuschöpfen, solange der Kunde nicht von der Lösungserklärung Abstand

nimmt und die Fortführung des Vertrags verlangt.

(4) Legt der Kunde kein Budget fest, ist Anfragenfluss bis zur Nachholung der Festlegung

des Budgets durch den Kunden von ihrer Pflicht zum Einstellen von Anzeigen befreit.

10\. Schutzrechte, Nutzungsrechte

(1) Der Kunde gewährleitstet, dass Anfragenfluss überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.

Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder dem Kunden die für die für die vertragsgemäße

Verwendung durch Anfragenfluss erforderlichen Rechte eingeräumt wurden.

(2) Soweit die von Anfragenfluss erstellten Leistungen urheberrechtlich schutzfähig sind (z.B.

Foto- oder Videoaufnahmen), erhält der Kunde für die Dauer der Vertragslaufzeit an diesen

ein einfaches, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, das insbesondere das

Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und zur öffentlichen Zugänglichmachung umfasst.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhält der Kunde aufschiebend bedingt durch den Ausgleich

sämtlicher Vergütungsansprüche von Anfragenfluss die ausschließlichen, zeitlich, örtlich und

inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte.

11\. Haftung

(1) Für Schäden haftet Anfragenfluss nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen

oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der

Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Anfragenfluss oder einer ihrer

Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen ist. Eine

vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde

regelmäßig vertrauen darf.

(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig

oder vorsätzlich, ist die Haftung von Anfragenfluss auf den Schaden beschränkt, der für

Anfragenfluss bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

(3) Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche

Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund des ProdHaftG und anderer zwingender

gesetzlicher Vorschriften, zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien sowie

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12\. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Ebringen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Die Aufhebung dieses

Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte

der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person

des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im

Zusammenhang mit diesem Vertrag am Sitz von Anfragenfluss. Dasselbe gilt, wenn sich der

Sitz des Kunden außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland befindet.

Unter diesen Voraussetzungen kann die klagende Partei abweichend von der vorstehenden

Gerichtsstandsvereinbarung nach ihrer Wahl die jeweils andere Partei an den deutschen

Gerichtsstandorten Koblenz, Frankfurt am Main oder Bonn verklagen. Diese

Gerichtsstandsvereinbarung gilt für beide Parteien gleichermaßen. Anfragenfluss behält sich

jedoch das Recht vor, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.