← Alle Neuigkeiten
Markt & Recht·28. September 2026·8 Min. Lesezeit

BEG-Reform 21.07.2026: Einkommensbonus und Familienzuschlag in der Kundenberatung

Die BEG-Reform vom 21.07.2026 staffelt den Einkommensbonus dreistufig und ergänzt einen Familienzuschlag. Was das für dein Beratungsgespräch bedeutet.

BEG-Reform 21.07.2026: Einkommensbonus und Familienzuschlag in der Kundenberatung

Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Heizungsförderung neue Regeln, und die betreffen direkt dein Verkaufsgespräch. Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig (40, 30 oder 10 Prozent je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen), ein neuer Familienzuschlag senkt das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro pro Haushalt mit minderjährigem Kind, und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent und läuft schrittweise aus. Für dich als SHK- oder Heizungsbetrieb heißt das: Die maximale Förderung bleibt bei 80 Prozent, aber wer sie bekommt, hängt jetzt viel stärker vom Einkommen und der Familiensituation deines Kunden ab. Wer das im Erstgespräch sauber einordnet, schließt schneller ab und produziert weniger Storno.


Was ändert sich durch die BEG-Reform 2026 konkret?

Die Grundstruktur bleibt, die Bausteine darüber ändern sich. <cite index="8-5,8-6">An der grundsätzlichen Struktur ändert sich nichts. Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig (Programm 458), während das BAFA auch künftig energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder Lüftungsanlagen fördert.</cite> Für deine Kunden bedeutet das: Die bekannten Antragswege über das Portal "Meine KfW" bleiben bestehen.

Was sich verschiebt, ist die soziale Ausrichtung. <cite index="7-6,7-7">Manche Änderungen bringen mehr Förderung, etwa für Familien und Haushalte mit geringem Einkommen. Andere bedeuten spürbare Kürzungen, darunter der Wegfall des Effizienzbonus und des Emissionsminderungszuschlags sowie strengere Regeln beim iSFP-Bonus.</cite>

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Grundförderung: unverändert 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Einkommensbonus: jetzt dreistufig statt einstufig.
  • Familienzuschlag: neu, senkt das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro pro minderjährigem Kind im Haushalt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: <cite index="18-3">16 Prozent (bisher 20 Prozent) und er läuft aus.</cite>
  • Effizienzbonus: <cite index="11-15">der frühere 5-Prozent-Effizienzbonus für Wärmepumpen mit Erdwärme/Wasser oder natürlichen Kältemitteln wurde zum 21.07.2026 ersatzlos gestrichen.</cite>
  • Förderfähige Kosten: <cite index="17-2">gedeckelt auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (seit 21.07.2026, zuvor 30.000 Euro).</cite>

Wie funktioniert der neue dreistufige Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus wird seit dem 21.07.2026 nach drei Einkommensstufen gestaffelt und richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Eigentümer. <cite index="9-2">Der bisher einstufige Einkommensbonus wird mit der neuen Heizungsförderung dreistufig und die Einkommensgrenze steigt: 40 Prozent bei bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bei bis zu 40.000 Euro, 10 Prozent bei bis zu 50.000 Euro.</cite>

Zwei Dinge sind neu und für die Beratung entscheidend. Erstens: <cite index="9-2">Damit wird die Grenze für den Einkommensbonus von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben.</cite> Es kommen also Haushalte in den Bonus, die vorher leer ausgingen. Zweitens: <cite index="2-16">Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.</cite>

Wichtig für die Nachweisführung: <cite index="13-7">Im Jahr 2026 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2023 und 2024 gebildet.</cite> Das heißt, dein Kunde braucht die Steuerbescheide der beiden Vorjahre, nicht den aktuellen.

Und die klare Abgrenzung, die du im Gespräch früh setzen solltest: <cite index="11-13,11-14">Vermieter erhalten ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch der gestaffelte Einkommensbonus sind gesetzlich selbstnutzenden Eigentümern (Hauptwohnsitz) vorbehalten.</cite>

Der Einkommensbonus ist kein Detail mehr am Rand. Er entscheidet über 10 bis 40 Prozentpunkte Zuschuss, und damit oft über den Auftrag.


Was bringt der neue Familienzuschlag?

Der Familienzuschlag ist der Hebel, mit dem Familien in eine höhere Bonusstufe rutschen. <cite index="5-5">Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, zählt das Einkommen durch den neuen Kinderzuschlag um 10.000 Euro niedriger.</cite>

Das klingt technisch, ist im Gespräch aber Gold wert. Ein Beispiel zur Veranschaulichung (Rechenbeispiel, keine Zusage):

  • Familie mit einem Kind, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 38.000 Euro.
  • Ohne Familienzuschlag läge sie in der Stufe "bis 40.000 Euro" und bekäme 30 Prozent Einkommensbonus.
  • Mit dem Familienzuschlag zählt das Einkommen als 28.000 Euro, also unter der 30.000-Euro-Grenze, und der Einkommensbonus steigt auf 40 Prozent.

Das sind bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten rund 2.800 Euro mehr Zuschuss, allein weil du im Gespräch nach Kindern und dem richtigen Steuerbescheid fragst.


Wie viel Förderung ist ab 21.07.2026 maximal möglich?

Die Deckel bleiben, die Zusammensetzung ändert sich. <cite index="8-21,8-22">Die Förderung setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, einem Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent und dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. In der Summe sind bis zu 80 Prozent möglich, maximal 22.400 Euro.</cite>

Die förderfähigen Kosten sind nach Wohneinheiten gestaffelt. <cite index="12-4,12-5">Für ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten betragen die maximal förderfähigen Kosten für einen Heizungstausch z.B. 111.000 Euro (Rechnung: 28.000 Euro + 5 × 15.000 Euro + 1 × 8.000 Euro).</cite>

Ein Punkt, der im Gespräch oft für Verwirrung sorgt: Der iSFP-Bonus greift beim reinen Heizungstausch nicht. <cite index="11-10,11-11">Der iSFP-Bonus über einen individuellen Sanierungsfahrplan gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung). Beim reinen Heizungstausch über die KfW (458) wird der iSFP-Bonus nicht angerechnet.</cite>

270+
von Anfragenfluss betreute Fachbetriebe
2.000+
vermittelte Vor-Ort-Termine
80 %
maximale BEG-Heizungsförderung ab 21.07.2026

BEG alt vs. neu: die Änderungen im Vergleich

Die folgende Tabelle fasst zusammen, was du im Gespräch gegenüber der alten Regelung anders erklären musst.

Förderbausteinbis 20.07.2026seit 21.07.2026
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Einkommensbonuseinstufig, 30 % bis 40.000 Eurodreistufig: 40 % / 30 % / 10 % bis 50.000 Euro
Familienzuschlagnicht vorhanden−10.000 Euro anrechenbares Einkommen pro Kind
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %, läuft schrittweise aus
Effizienzbonus Wärmepumpe5 %gestrichen
Max. förderfähige Kosten (1. WE)30.000 Euro28.000 Euro
Maximalförderung80 % / bis 22.400 Euro80 % / bis 22.400 Euro

Was bedeutet die Reform für deine Kundenberatung in der Praxis?

Die Reform macht die Förderung individueller, und das verändert deinen Verkaufsprozess. Wo früher eine pauschale "bis zu 70 Prozent"-Aussage reichte, brauchst du jetzt drei Angaben (Selbstnutzung, Einkommen, Kinder), um eine belastbare Quote zu nennen. Genau hier trennt sich der professionelle Betrieb vom Rest.

Drei konkrete Konsequenzen für den Betrieb:

  1. 1Vorqualifizierung wird wichtiger. Wenn schon vor dem Vor-Ort-Termin klar ist, ob der Interessent selbstnutzender Eigentümer ist und grob in welche Einkommensstufe er fällt, sparst du dir Leerfahrten. Genau das leistet eine telefonische Vorqualifizierung deiner Anfragen, bevor dein Monteur oder Verkäufer rausfährt.
  2. 2Energieberater sauber einbinden. <cite index="16-12,16-13">Für KfW 458 ist eine Bestätigung durch einen bei der dena geführten Energie-Effizienz-Experten (BzA und BnD) Pflicht. Reine SHK-Fachbetriebe ohne EEE-Listung können den Antrag nicht ersetzen, aber viele Heizungsbauer kooperieren mit Energieberatern oder haben einen im Haus.</cite>
  3. 3Bestandsanträge kennen. Kunden, die schon einen Bescheid haben, sind geschützt. <cite index="7-14,7-15">Anträge, die vor der Umstellung eingereicht wurden, werden noch nach den alten Förderbedingungen geprüft und bewilligt. Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform vollständig unberührt.</cite>

Für Vermieter und Kapitalanleger ist die Ehrlichkeit im Erstgespräch entscheidend: <cite index="2-15">Für vermietete Wohngebäude oder Kapitalanleger steht der Einkommensbonus nicht zur Verfügung.</cite> Wer das früh klarstellt, vermeidet enttäuschte Kunden und Storno nach dem Angebot.


Für welche Betriebe lohnt sich das Nachschärfen der Beratung besonders?

Am stärksten profitieren Betriebe mit hohem Wärmepumpen- und Heizungstausch-Anteil im Privatkundengeschäft. Der Markt trägt das: <cite index="1-3">Bis Ende Mai wurden bereits mehr als 160.000 Förderanträge bewilligt, davon über 145.000 für Wärmepumpen.</cite> Die Nachfrage ist also da, entscheidend ist, wie sauber du sie in Aufträge überführst.

Die Reform belohnt fachlich präzise Betriebe doppelt: Sie schließen schneller ab, weil die Fördersumme glaubwürdig steht, und sie produzieren weniger Nachverhandlungen, weil keine falschen Erwartungen entstehen. Wenn dir dafür schlicht die Anfragen fehlen, ist das ein separates Problem, das du über planbare exklusive und vorqualifizierte Anfragen löst, nicht über noch mehr Förderwissen. Wie das bei anderen Fachbetrieben aussieht, zeigen unsere Kundenstimmen.


Die BEG-Reform 2026 macht das Beratungsgespräch anspruchsvoller, aber auch trennschärfer: Wer Einkommensbonus, Familienzuschlag und Degression sauber erklärt, gewinnt Vertrauen und schließt schneller ab. Das eigentliche Nadelöhr für die meisten SHK- und Heizungsbetriebe ist aber nicht das Förderwissen, sondern der planbare Zufluss passender Anfragen. Genau daran arbeiten wir von unserem Standort in Freiburg mit über 270 Fachbetrieben. Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen, wie viele qualifizierte Heizungstausch-Anfragen für deinen Betrieb realistisch sind. Jetzt Erstgespräch vereinbaren oder direkt deine Anfragen-Potenziale im Konfigurator berechnen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die BEG-Reform 2026?

Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026. In der Umstellungsphase zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 haben BAFA und KfW ihre Antragsverfahren angepasst. Anträge, die vor der Umstellung eingereicht wurden, werden noch nach den alten Bedingungen geprüft und bewilligt.

Wie hoch ist der Einkommensbonus seit dem 21.07.2026?

Der Einkommensbonus ist dreistufig: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Die Obergrenze wurde von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Brutto.

Was bringt der neue Familienzuschlag?

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro pro Kind niedriger gezählt. Dadurch können Familien in eine höhere Einkommensbonus-Stufe rutschen und einen höheren Zuschuss erhalten.

Wie hoch ist die maximale Heizungsförderung 2026?

In der Summe sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, maximal 22.400 Euro für die erste Wohneinheit. Sie setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, bis zu 40 Prozent Einkommensbonus und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Die einzelnen Boni werden auf den Höchstsatz gedeckelt.

Bekommen Vermieter den Einkommensbonus?

Nein. Der Einkommensbonus, der Klimageschwindigkeitsbonus und der zinsverbilligte Kredit sind selbstnutzenden Eigentümern mit Hauptwohnsitz vorbehalten. Vermieter und Kapitalanleger erhalten ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent.

Welche Einkommensnachweise braucht der Kunde 2026?

Für Anträge im Jahr 2026 wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den Jahren 2023 und 2024 gebildet. Der Kunde benötigt also die Steuerbescheide dieser beiden Vorjahre, nicht den aktuellen Bescheid.

Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?

Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.