EEG 2023 endet am 31.12.2026: Dein stärkster Anfragen-Hebel als Solarteur
Das EEG 2023 gilt nur noch bis zum 31.12.2026. Der Torschluss-Effekt ist 2026 der stärkste Verkaufs- und Anfragen-Hebel für PV-Fachbetriebe. So nutzt du ihn.
Das EEG 2023 ist nur noch bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar, danach greift die geplante Novelle. Für dich als Solarteur heißt das: Jede Anlage, die bis Silvester 2026 in Betrieb geht, sichert dem Kunden die feste Einspeisevergütung für volle 20 Jahre. Nach dem Regierungsentwurf soll die feste Vergütung für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 entfallen und schrittweise durch Direktvermarktung ersetzt werden. Genau dieser harte Stichtag ist 2026 der stärkste Verkaufs- und Anfragen-Hebel deines Jahres, weil er echten, kalkulierbaren Handlungsdruck erzeugt. Wer das in Kampagnen, Beratung und Abschluss richtig übersetzt, füllt Q4 planbar mit Terminen statt mit vagen Interessenten.
Warum läuft das EEG 2023 zum 31.12.2026 aus?
Das EEG 2023 ist die aktuell geltende Fassung, sie ist zeitlich befristet und wird von einer Novelle abgelöst. <cite index="6-13,6-14">Das EEG 2023 ist bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar, die Nachfolgeregelung steht in der parlamentarischen Beratung.</cite>
Parallel läuft ein konkretes Gesetzgebungsverfahren. <cite index="6-7,6-8">Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für das EEG 2027 beschlossen: Für Neuanlagen soll die feste Einspeisevergütung entfallen.</cite> Wichtig für deine Beratung: Beschlossen ist der Entwurf noch nicht. <cite index="8-5,8-6,8-7">Der Bundestag berät den Entwurf (Drucksache 21/7867) am 24. September 2026 in erster Lesung, verabschiedet ist das Gesetz noch nicht.</cite>
Der entscheidende Punkt für dich als Fachbetrieb: Solange die Novelle nicht durch ist, gelten die heutigen Regeln. <cite index="7-8,7-9">Solange das EEG 2027 nicht verabschiedet ist, gelten die heutigen Sätze unverändert weiter. Wer 2026 in Betrieb geht, behält diesen Satz 20 Jahre lang.</cite>
Was ändert sich ab 2027 für Neuanlagen?
Ab 2027 soll die feste, staatlich garantierte Vergütung für neue Anlagen wegfallen und durch eine befristete Übergangslösung ersetzt werden. <cite index="3-7,3-8">Danach soll die feste Einspeisevergütung für alle Neuanlagen zum 1. Januar 2027 entfallen; an ihre Stelle tritt eine befristete Übergangszahlung von rechnerisch 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate.</cite>
Nach dem Stichtag wird der Zugang zur Förderung nach dem Entwurf immer enger. <cite index="7-15,7-16,7-17,7-18">Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, soll die feste Einspeisevergütung entfallen. An ihre Stelle tritt nach dem Regierungsentwurf eine befristete Übergangszahlung, danach die Direktvermarktung. Der Zugang wird jährlich enger: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW, ab 2031 gar nicht mehr.</cite>
Der 31.12.2026 ist kein weiches Marketing-Datum. Er ist eine gesetzliche Kante zwischen "20 Jahre planbare Einnahmen" und "selbst an der Börse vermarkten".
Für den Endkunden bedeutet das nach dem Entwurf einen Systemwechsel. <cite index="1-11,1-12">Für neue Dachanlagen bis 25 kWp soll die feste EEG-Vergütung voraussichtlich entfallen. Überschüssiger Strom müsste dann von den Betreiberinnen und Betreibern selbst an der Strombörse vermarktet werden.</cite>
Warum ist der Bestandsschutz das stärkste Verkaufsargument?
Weil der einmal festgeschriebene Satz rechtssicher und dauerhaft gilt, unabhängig von künftiger Politik. <cite index="6-17,6-18">Der Vergütungssatz wird beim Bau der Solaranlage einmalig festgeschrieben und gilt für die gesamte Laufzeit. Spätere Gesetzesänderungen, sinkende Börsenpreise oder politische Kurswechsel ändern daran nichts.</cite>
Das ist keine Werbeaussage, sondern historische Realität. <cite index="6-19,6-20">Deutschland hat in über 25 Jahren EEG-Geschichte noch nie rückwirkend Vergütungssätze für Bestandsanlagen gekürzt. Genau dieser Bestandsschutz wird zum entscheidenden Faktor.</cite>
Auch beim Solarspitzengesetz gilt dieses Prinzip, das kannst du souverän einordnen. <cite index="13-6,13-7">Für Betreiber alter Anlagen ändert sich nicht viel: Bestehende PV-Anlagen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Die Einspeisevergütung bleibt bestehen, auch die bisherigen Einspeiseregeln gelten weiter.</cite>
2026 vs. ab 2027: Was das für den Kunden konkret heißt
Die folgende Tabelle fasst zusammen, warum der Stichtag im Kundengespräch so viel Gewicht hat. Sie beruht auf dem heutigen Rechtsstand und dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Stand: parlamentarisches Verfahren, noch nicht verabschiedet).
| Kriterium | Inbetriebnahme bis 31.12.2026 | Inbetriebnahme ab 01.01.2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Feste Einspeisevergütung | Ja, 20 Jahre garantiert | Nein, soll entfallen |
| Vergütungsmodell | Feste Vergütung / einseitige Marktprämie | Befristete Übergangszahlung, dann Direktvermarktung |
| Planbarkeit für den Kunden | Sehr hoch, Satz fixiert | Geringer, marktabhängig |
| Aufwand für den Betreiber | Gering | Höher, Vermarktung/Steuerung nötig |
| Rechtsstatus | Geltendes Recht (EEG 2023) | Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen |
Für Anlagen, die es rechtzeitig ans Netz schaffen, bleibt nach dem Entwurf sogar das bewährte System erhalten. <cite index="6-15,6-16">Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, bleibt nach dem Regierungsentwurf im bewährten Fördersystem mit einseitiger Marktprämie, ohne die Rückzahlungspflicht der zweiseitigen Differenzverträge.</cite>
Wie nutzt du den Torschluss-Effekt in Kampagnen?
Der Torschluss-Effekt funktioniert nur mit einem konkreten, ehrlichen Datum und einem klaren nächsten Schritt. Vage Dringlichkeit ("jetzt handeln!") verpufft, ein Stichtag mit Begründung nicht.
- Botschaft auf den Stichtag zuspitzen: "Nur Anlagen am Netz bis 31.12.2026 sichern 20 Jahre feste Vergütung." Das ist faktenbasiert und sofort verständlich.
- Vorlauf als Argument nutzen: Kommuniziere offen, dass Netzanmeldung und Montage Zeit brauchen, deshalb ist die Entscheidung im Herbst wichtiger als kurz vor Silvester.
- Kampagne früh genug hochfahren: Wer erst im Dezember startet, verkauft in ein Jahr, das montagetechnisch längst voll ist. Der Anfragen-Peak muss deutlich vorher liegen.
- Zielgruppe schärfen: Eigenheimbesitzer mit hohem Eigenverbrauch, Kunden mit E-Auto oder Wärmepumpe reagieren am stärksten auf das Rechnen mit festen Einnahmen.
Wichtig für saubere Werbung: Bleib faktentreu. Die Novelle ist ein Entwurf, kein beschlossenes Gesetz. Formuliere "nach heutigem Stand geplant" statt "ab 2027 gibt es garantiert nichts mehr". Das schützt dich rechtlich und stärkt deine Glaubwürdigkeit im Beratungsgespräch.
Wie führst du das Argument im Beratungs- und Abschlussgespräch?
Führe mit Sicherheit, nicht mit Angst. Der Kunde soll den Stichtag als Chance verstehen, nicht als Drohung.
- 1Ist-Stand erklären: Heute gilt die feste Vergütung, sie ist über 20 Jahre garantiert und wird bei Inbetriebnahme fixiert.
- 2Bestandsschutz betonen: In über 25 Jahren EEG wurde nie rückwirkend gekürzt, der einmal gesicherte Satz ist stabil.
- 3Stichtag einordnen: Nach dem Entwurf entfällt die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027, danach greift Direktvermarktung mit mehr Aufwand.
- 4Vorlauf klarmachen: Für eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 muss die Entscheidung jetzt fallen, damit Netzanmeldung und Montage sicher passen.
- 5Nächsten Schritt setzen: Konkreter Vor-Ort-Termin mit Machbarkeit und Zeitplan, nicht "melden Sie sich mal".
Warum du Anfragen im Q4 2026 nicht dem Zufall überlassen darfst
Weil die Nachfrage-Welle real ist und alle Wettbewerber am selben Stichtag ziehen. Wer keinen planbaren Anfragenstrom hat, verliert die besten Termine an schnellere Betriebe.
Der Markt ist groß genug, die Kunst ist, die kaufbereiten Anfragen zu dir zu lenken. <cite index="11-8,11-9">Die Photovoltaik deckt inzwischen fast 15 Prozent des heimischen Strombedarfs. Solarenergie ist damit zur tragenden Säule im Stromsystem geworden.</cite> Genau dieser Boom ist ein Grund für die politische Neujustierung, und er sorgt für die Torschluss-Dynamik.
Als Anfragenfluss aus Freiburg bringen wir PV-, Wärmepumpen-, SHK- und Elektrobetriebe über Werbeanzeigen, eigene Lead-Generierung und telefonische Vorqualifizierung an planbar mehr Kundenanfragen. Gerade zum Jahresende, wenn der Stichtag zieht, entscheidet die Geschwindigkeit deiner Anfragen-Pipeline über den Umsatz. Wie andere Betriebe das umgesetzt haben, zeigen unsere Kundenstimmen.
Der Unterschied zwischen einem starken und einem verpassten Q4 ist selten das Argument, es ist die Menge an qualifizierten Terminen, die rechtzeitig im Kalender landet. Wer den Torschluss-Effekt nutzt, aber keinen verlässlichen Anfragenfluss hat, verschenkt genau das Jahr, in dem die Nachfrage am höchsten ist.
Nächster Schritt: Lass uns dein Q4 2026 gemeinsam absichern. In einem kostenlosen Erstgespräch validieren wir, wie viele qualifizierte PV-Anfragen bis Jahresende für deinen Betrieb realistisch sind und wie deine Kampagne den Stichtag optimal ausspielt. Sichere dir dein Erstgespräch oder starte direkt mit der Anfragen-Validierung im Konfigurator.
Häufige Fragen
Wann läuft das EEG 2023 genau aus?
Das EEG 2023 ist bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar. Die Nachfolgeregelung (EEG 2027) steht als Regierungsentwurf in der parlamentarischen Beratung und ist noch nicht verabschiedet.
Was gilt für Anlagen, die bis 31.12.2026 ans Netz gehen?
Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sichern nach heutigem Rechtsstand die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung.
Was ändert sich für Neuanlagen ab 2027?
Nach dem Regierungsentwurf soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen zum 1. Januar 2027 entfallen. An ihre Stelle tritt eine befristete Übergangszahlung, danach die Direktvermarktung. Der Zugang wird jährlich enger gestaffelt.
Ist der Bestandsschutz für bestehende Anlagen sicher?
Ja. Der bei Inbetriebnahme festgeschriebene Satz gilt für die gesamte Laufzeit. Deutschland hat in über 25 Jahren EEG-Geschichte noch nie rückwirkend Vergütungssätze für Bestandsanlagen gekürzt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Seit dem 1. August 2026 liegt sie für Dachanlagen bis 10 kWp bei 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung), garantiert für 20 Jahre. Die genaue Höhe hängt von Leistungsklasse und Einspeiseart ab.
Wie sollten Solarteure den Stichtag in der Werbung nutzen?
Faktenbasiert und ehrlich: den konkreten Stichtag 31.12.2026 kommunizieren, den nötigen Vorlauf für Netzanmeldung und Montage betonen und Kampagnen früh genug starten. Da die Novelle nur ein Entwurf ist, sollte immer 'nach heutigem Stand geplant' formuliert werden.
Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?
Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.