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Markt & Recht·25. Oktober 2026·7 Min. Lesezeit

EEG-Novelle 2027: Wie du den Wegfall der Einspeisevergütung zum Verkaufsargument machst

Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen entfallen. So drehst du das "Kaufen oder Warten" deiner Kunden in einen klaren Abschluss.

EEG-Novelle 2027: Wie du den Wegfall der Einspeisevergütung zum Verkaufsargument machst

Die EEG-Novelle 2027 schafft die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen unter 25 kWp voraussichtlich zum 1. Januar 2027 ab. Für dich als Solarteur heißt das ganz konkret: Jeder Kunde, der jetzt noch 2026 in Betrieb geht, sichert sich 20 Jahre garantierte Vergütung, wer wartet, verliert diesen Bestandsschutz. Genau diese Stichtags-Logik ist dein stärkstes Verkaufsargument der nächsten Monate. Du musst deinen Kunden beim "Kaufen oder Warten" nicht mehr abstrakt über Wirtschaftlichkeit reden, sondern über einen harten gesetzlichen Stichtag, der Druck erzeugt und Entscheidungen beschleunigt.

Wichtig vorweg, damit du gegenüber Kunden sauber argumentierst: Das Gesetz ist noch nicht in trockenen Tüchern. <cite index="2-4">Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 wurde im Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossen, ist aber noch nicht verabschiedet.</cite> Trotzdem ist die Richtung eindeutig. <cite index="7-4,7-5">An der grundsätzlichen Richtung der EEG-Novelle hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung möchte die feste Einspeisevergütung schrittweise beenden und den Ausbau neuer PV-Anlagen stärker über Direktvermarktung, Eigenverbrauch und Batteriespeicher steuern.</cite>


Was ändert sich mit der EEG-Novelle 2027 konkret?

Für neue PV-Kleinanlagen unter 25 kWp entfällt ab 2027 die garantierte Festvergütung, an ihre Stelle tritt eine befristete Übergangszahlung und danach die Direktvermarktung.

Das Kernstück des Entwurfs ist eindeutig. <cite index="1-14">Kernstück ist das Ende der dauerhaften festen Einspeisevergütung für neue Dachanlagen unter 25 Kilowatt.</cite> Statt einer dauerhaften Garantie kommt ein gestuftes Modell: <cite index="8-6">Vor der kompletten Abschaffung der bisherigen Einspeisevergütung ist eine Übergangsfrist von maximal 36 Monaten mit einer reduzierten EEG-Vergütung von circa 5,2 Cent/kWh vorgesehen.</cite> Zusätzlich ändert sich die Logik für alle Anlagengrößen. <cite index="2-9">Verpflichtende Direktvermarktung für alle neuen PV-Anlagen, unabhängig von der Anlagengröße.</cite>

Daneben läuft bereits das Solarspitzengesetz, das viele deiner Kunden noch gar nicht auf dem Schirm haben. <cite index="8-8,8-9,8-10">Seit 25. Februar 2025 gelten für Betreiber neuer PV-Anlagen zusätzliche Regeln: Während die Strombörsenpreise negativ sind, gibt es gemäß Solarspitzengesetz keine Einspeisevergütung mehr. Die nicht vergüteten Zeiträume werden jedoch an das Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt.</cite>


Was gilt noch 2026 und wer hat Bestandsschutz?

Alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sichern sich 20 Jahre lang die feste Einspeisevergütung nach aktuellem Recht.

Das ist der entscheidende Satz für jedes Verkaufsgespräch. <cite index="9-15,9-16,9-17">Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, behalten die garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre. Wer 2026 noch installiert, sichert sich den Bestandsschutz.</cite> Die aktuell geltenden Sätze: <cite index="15-4,15-5,15-6,15-7,15-8">Für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 gilt eine Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung bis 10 kWp). Die Vergütung wird 20 Jahre lang garantiert.</cite>

Achte im Gespräch auf einen Punkt, bei dem viele Verkäufer ungenau werden: Nicht das Datum der Beauftragung zählt, sondern die Inbetriebnahme. <cite index="16-2,16-3">Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die geltenden Fördersätze in ct/kWh halbjährlich. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Zeitpunkt der Beauftragung.</cite>


Lohnt sich PV für den Kunden ohne feste Vergütung überhaupt noch?

Ja, aber die Rechnung verschiebt sich vom Einspeisen hin zum Eigenverbrauch, und das verlängert die Amortisationszeit spürbar.

Hier musst du ehrlich beraten, denn der Branchenverband warnt deutlich. <cite index="4-11">Die Abschaffung der Einspeisevergütung bedeutet, dass sich die Amortisationszeiten einer Solaranlage von acht bis 15 Jahre (mit Förderung) auf bis zu 19 Jahre (mit Speicher) und auf über 30 Jahre (ohne Speicher) verlängern dürfte.</cite> Für dein Verkaufsgespräch ergeben sich daraus zwei Konsequenzen: Erstens wird 2026 zum Jahr des Bestandsschutzes. Zweitens verschiebt sich die Produktlogik dauerhaft Richtung Eigenverbrauch, Speicher und steuerbare Verbraucher.

Ab 2027 verkaufst du keine Einspeiseanlage mehr, sondern ein Eigenverbrauchssystem. Wer das heute schon so denkt, hat 2027 die besseren Argumente.

Der zukünftige Hebel liegt klar im eigenen Strom. <cite index="2-3">Wer jetzt handelt und seine PV-Anlage auf hohen Eigenverbrauch auslegt, macht sich unabhängig von künftigen Vergütungssätzen.</cite> Das bedeutet für deine Angebote: Speicher, Wärmepumpe und Wallbox gehören zusammengedacht. Wenn du diese Gewerke bündelst, baust du dir zusätzlich einen Hebel für mehr Anfragen auf, mehr dazu auf unserer Leistungsübersicht.

270+
von Anfragenfluss betreute Fachbetriebe
2.000+
vereinbarte Vor-Ort-Termine
180+
aktive Kunden im DACH-Raum

Kaufen oder warten? Der direkte Vergleich für deine Kunden

Für Kunden unter 25 kWp gilt: Wer 2026 in Betrieb geht, gewinnt beim Bestandsschutz klar, wer wartet, spekuliert auf Übergangszahlung und Direktvermarktung.

Diese Tabelle kannst du fast eins zu eins ins Beratungsgespräch übernehmen. Sie macht das "Kaufen oder Warten" greifbar, ohne dass du etwas beschönigen musst.

KriteriumInbetriebnahme bis 31.12.2026Inbetriebnahme ab 2027 (Entwurf)
Feste EinspeisevergütungJa, 7,70 ct/kWh Teileinspeisung bis 10 kWpNein, entfällt für Anlagen unter 25 kWp
Vergütungsdauer20 Jahre garantiertÜbergangszahlung ca. 5,2 ct/kWh, befristet bis zu 36 Monate
DanachFeste Vergütung bleibt konstantDirektvermarktung, Marktpreis
PlanungssicherheitHoch, Rechtsstand bekanntAbhängig vom finalen Gesetz
Fokus der WirtschaftlichkeitEigenverbrauch plus EinspeisungEigenverbrauch dominiert
RechtsstatusGeltendes RechtRegierungsentwurf, noch nicht verabschiedet

Rechenbeispiel (vereinfacht, nur zur Illustration): Eine 10-kWp-Anlage speist jährlich rund 3.000 kWh Überschuss ein. Bei 7,70 ct/kWh sind das etwa 231 Euro pro Jahr, über 20 Jahre grob 4.600 Euro garantierte Einnahmen allein aus der Einspeisung. Ein Kunde, der ab 2027 nur noch die befristete Übergangszahlung bekommt, kann diesen Posten nicht mehr 20 Jahre fest einplanen. Das ist kein Marketing, das ist schlicht die Differenz zwischen zwei Rechtsständen, und genau so solltest du es auch darstellen.


Wie machst du den Zeitdruck seriös zum Verkaufsargument?

Nutze den echten gesetzlichen Stichtag als Entscheidungsrahmen, aber kombiniere ihn immer mit ehrlicher Wirtschaftlichkeitsberatung, sonst verbrennst du Vertrauen.

Der Unterschied zwischen seriösem Zeitdruck und Drückermethode liegt in der Faktenbasis. Du erfindest keine Dringlichkeit, du machst eine reale sichtbar. So gehst du vor:

  1. 1Status ehrlich einordnen. Sag deinem Kunden klar, dass es sich um einen Entwurf handelt. Das schafft Glaubwürdigkeit und entwaffnet den Einwand "das kommt doch eh anders".
  2. 2Den Stichtag konkret machen. Rechne die Terminkette bis zur Inbetriebnahme rückwärts vor. Daraus ergibt sich automatisch ein realistischer Abschlusszeitpunkt.
  3. 3Bestandsschutz beziffern. Zeig den Wert der 20-Jahres-Garantie als konkrete Zahl übers Anlagenleben.
  4. 4Eigenverbrauch als Zukunft verkaufen. Positioniere Speicher und steuerbare Verbraucher als das Modell, das unabhängig von jeder Reform funktioniert.
  5. 5Entscheidung terminieren. Biete einen klaren nächsten Schritt mit Datum an, statt den Kunden ins offene "ich überlege" zu entlassen.

Der eigentliche Engpass ist für die meisten Betriebe nicht das Argument, sondern der Nachschub an qualifizierten Interessenten, die genau jetzt entscheidungsbereit sind. Wenn dein Vertrieb das Stichtags-Momentum nutzen soll, braucht er planbar volle Terminkalender. Wie andere Fachbetriebe das lösen, siehst du in unseren Referenzen und Kundenstimmen.


Welche Rolle spielt die Degression bis Ende 2026?

Die Degression senkt die Vergütung halbjährlich leicht, der viel größere Hebel ist aber der komplette Wegfall ab 2027.

Zur Einordnung für dein Gespräch: <cite index="17-8,17-9">Die Einspeisevergütung wird nicht einmalig festgelegt, sondern sinkt regelmäßig für neue Anlagen, das nennt man Degression. Aktuell beträgt sie rund 1 % pro Halbjahr.</cite> Diese kleinen Schritte sind für Kunden kaum spürbar. Entscheidend ist der Systemwechsel zum Jahreswechsel, nicht die Nachkommastelle. Nutze das, um dein Argument zu schärfen: Es geht nicht um 0,1 Cent weniger, sondern um den Unterschied zwischen 20 Jahren Garantie und keiner Garantie.


Die EEG-Novelle 2027 ist das stärkste zeitgebundene Verkaufsargument, das dein Vertrieb in diesem Jahrzehnt bekommt. Aber ein gutes Argument bringt nichts ohne Menschen, mit denen du es teilst. Genau hier setzen wir aus Freiburg an: exklusive, telefonisch vorqualifizierte Anfragen von Eigentümern, die jetzt entscheiden wollen, damit dein Team den Stichtag in Abschlüsse verwandelt statt in leere Kalender. Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen, wie viele entscheidungsbereite Anfragen in deiner Region realistisch sind. Starte jetzt mit der unverbindlichen Anfragen-Validierung oder nimm direkt Kontakt auf.

Häufige Fragen

Wird die feste Einspeisevergütung 2027 wirklich abgeschafft?

Nach dem vom Bundeskabinett am 29.07.2026 beschlossenen Regierungsentwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 entfallen. Das Gesetz ist allerdings noch im parlamentarischen Verfahren und nicht final verabschiedet. Die grundsätzliche Richtung gilt aber als gesetzt.

Haben Anlagen aus 2026 weiterhin Bestandsschutz?

Ja. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten laut aktuellem Recht 20 Jahre lang die feste Einspeisevergütung. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Zeitpunkt der Beauftragung.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell noch?

Für Inbetriebnahmen zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 gelten laut Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp. Die Sätze sinken durch die halbjährliche Degression leicht weiter.

Was kommt ab 2027 statt der festen Vergütung?

Nach dem Entwurf sollen Kleinanlagen eine befristete Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh für bis zu 36 Monate erhalten, danach greift die verpflichtende Direktvermarktung. Für alle neuen PV-Anlagen wird die Direktvermarktung unabhängig von der Größe zum Regelfall.

Lohnt sich PV für Kunden ab 2027 noch?

Ja, aber der wirtschaftliche Schwerpunkt verschiebt sich klar zum Eigenverbrauch. Ohne feste Vergütung verlängern sich die Amortisationszeiten laut Branchenverband spürbar, weshalb Speicher, Wärmepumpe und Wallbox als Eigenverbrauchssystem gedacht werden sollten.

Wie nutze ich den Stichtag seriös im Verkaufsgespräch?

Ordne den Entwurfsstatus ehrlich ein, rechne die Terminkette bis zur Inbetriebnahme rückwärts und beziffere den Wert des 20-jährigen Bestandsschutzes. So entsteht echter, faktenbasierter Zeitdruck ohne Drückermethoden, und der Kunde entscheidet auf Zahlenbasis.

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Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.