BEG-Reform ab 21. Juli 2026: Das musst du deinen Kunden jetzt sagen
Effizienzbonus weg, Einkommensbonus neu gestaffelt, Klimageschwindigkeitsbonus läuft bis 2028 aus. So beräts du deine Kunden seit der BEG-Reform richtig.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für dich als Heizungs- oder SHK-Betrieb heißt das konkret: Der 5-Prozent-Effizienzbonus für Wärmepumpen ist ersatzlos gestrichen, der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig gestaffelt (40, 30 oder 10 Prozent) und reicht bis 50.000 Euro Haushaltseinkommen, und der Klimageschwindigkeitsbonus startet nur noch mit 16 statt 20 Prozent und läuft bis August 2028 komplett aus. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt. Wer seine Kunden jetzt richtig berät, macht aus der Reform ein Verkaufsargument statt einer Verunsicherung.
Für dich als Fachbetrieb ist das relevant, weil die Förderhöhe direkt beeinflusst, ob dein Kunde zusagt oder abspringt. Wer beim Erstkontakt souverän erklärt, was gilt und wie viel am Ende hängen bleibt, verkauft schneller. Dieser Artikel gibt dir die Fakten und die Argumente an die Hand, damit du im Kundengespräch nicht ins Schwimmen kommst.
Was hat sich zum 21. Juli 2026 konkret geändert?
Kurz: Grundförderung bleibt, technische Boni fallen weg, soziale Boni gewinnen. <cite index="6-3,6-4,6-5">Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Reform final bestätigt, seit dem 9. Juli 2026 befanden sich KfW und BAFA in einer Umstellungsphase, ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderbedingungen.</cite>
Die wichtigsten Punkte für dein Kundengespräch:
- Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. <cite index="6-1">30 Prozent beim Heizungstausch und 15 Prozent bei den Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten weiterhin für alle Antragstellergruppen, also für Selbstnutzer ebenso wie für Vermieter.</cite>
- Förderfähige Höchstkosten sinken. <cite index="4-1,4-2">Die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungstausch sinken ab dem 21. Juli 2026 von 30.000 auf 28.000 Euro.</cite> <cite index="10-12">Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind jeweils 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro förderfähig.</cite>
- Effizienzbonus gestrichen, Emissionsminderungszuschlag gestrichen. Dazu gleich mehr.
- Klimageschwindigkeitsbonus abgesenkt und mit Auslaufdatum. <cite index="4-3">Der Klimageschwindigkeitsbonus wird von 20 auf 16 Prozent reduziert.</cite>
- Einkommensbonus neu gestaffelt plus Familienzuschlag.
Was bedeutet der Wegfall des Effizienzbonus für meine Kunden?
Kurz: Der pauschale 5-Prozent-Aufschlag für effiziente Wärmepumpen ist weg, dafür wird die klimafreundliche Technik zur Pflicht. <cite index="12-8,12-9">Ein Bonus, der mit der Reform gänzlich gestrichen wird, ist der Effizienzbonus für Wärmepumpen. Bisher lag dieser bei 5 Prozent und galt für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel wie R290 nutzen.</cite>
Für dein Argument im Verkaufsgespräch ist der Hintergrund entscheidend: <cite index="12-11">Statt bezuschusst zu werden, wird die Nutzung klimafreundlicher Kältemittel zur verbindlichen Standardanforderung für einen Förderanspruch.</cite> Das heißt, du kannst deinem Kunden ehrlich sagen: Der Bonus fällt weg, aber die gute Technik gibt es trotzdem, sie ist jetzt einfach Voraussetzung statt Extra.
Genauso betroffen: <cite index="17-23">Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 Euro) sind entfallen.</cite> Kunden, die auf eine Pellet- oder Biomasseheizung schielen, solltest du frühzeitig darauf hinweisen, dass dieser Zuschlag Geschichte ist.
Der Wegfall des Effizienzbonus ist kein Grund zur Sorge, sondern eine Chance zur Ehrlichkeit: Gute Technik ist jetzt Standard, nicht Aufpreis.
Wie funktioniert der neue Einkommensbonus?
Kurz: Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig und richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Eigentümer. <cite index="10-2">Der Einkommensbonus beträgt künftig 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro.</cite>
Das ist der zentrale Hebel, den du im Erstgespräch abfragen solltest. <cite index="2-12">Er ersetzt den früheren Fokus auf technische Boni teilweise durch eine stärkere soziale Staffelung und richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Eigentümer.</cite> Wichtig für die richtige Erwartung beim Kunden: <cite index="2-15">Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.</cite> Das liegt meist deutlich unter dem Brutto, viele Kunden unterschätzen ihren Anspruch.
Neu und wichtig für Familien: <cite index="4-5,4-6">Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind wird das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Förderstufe fallen und von einem höheren Einkommensbonus profitieren.</cite> <cite index="10-16">Die Einkommensgrenze erhöht sich je minderjährigem Kind um 10.000 Euro.</cite>
Wann läuft der Klimageschwindigkeitsbonus aus?
Kurz: Der Bonus startet mit 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 komplett wegfällt. Das ist dein stärkstes Zeitargument. <cite index="15-1">Der Fahrplan: 16 Prozent zum Neustart, 12 Prozent ab Februar 2027, 8 Prozent ab August 2027, 4 Prozent ab Februar 2028, danach null.</cite>
Der Abbaupfad im Detail: <cite index="17-14,17-16,17-17,17-18,17-19">Im Zeitraum 21.07.2026 bis 31.01.2027 liegt er bei 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sind es 12 Prozent, ab dem 1. August 2027 8 Prozent, ab dem 1. Februar 2028 4 Prozent und ab dem 1. August 2028 0 Prozent.</cite> Für die Beratung entscheidend: <cite index="17-21">Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Förderzusage.</cite> Nicht der Auftragseingang bei dir, sondern die Zusage.
Das gibt dir ein sauberes, sachliches Dringlichkeitsargument ohne Drückerei: <cite index="14-9">Jede Halbjahresstufe kostet 4 Prozentpunkte, das sind gut 1.100 Euro bei 28.000 Euro Kosten.</cite> Und die Voraussetzungen solltest du parat haben: <cite index="14-10">Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung; bei Gas- oder Biomasseheizungen muss die alte Anlage mindestens 20 Jahre alt sein, und die fachgerechte Demontage ist erforderlich.</cite> <cite index="14-11">Neu ist: Im Gebäude darf danach keine fossile Heizung mehr verbleiben.</cite>
Jedes halbe Jahr Verzögerung kostet deinen Kunden rund 1.100 Euro. Das ist kein Verkaufstrick, das ist der Gesetzestext.
Alt gegen neu: Die BEG-Konditionen im Vergleich
Kurz: Die folgende Tabelle stellt gegenüber, was bis zum 20. Juli 2026 galt und was seit dem 21. Juli 2026 gilt. Damit hast du eine saubere Beratungsgrundlage für jedes Kundengespräch.
| Kriterium | Bis 20. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung Heizungstausch | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Förderfähige Höchstkosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag Biomasse | 2.500 € | entfällt |
| Einkommensbonus | pauschal 30 % bis 40.000 € | gestaffelt 40 / 30 / 10 % bis 50.000 € |
| Familienzuschlag | nicht vorhanden | −10.000 € je minderjährigem Kind |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, bis Aug. 2028 auslaufend |
| Maximaler Gesamtdeckel | 70 % | bis 80 % (einkommensabhängig) |
<cite index="17-25">Der Einkommensbonus wurde auf bis zu 40 Prozent erhöht, und ein neuer einkommensabhängiger Gesamtdeckel von bis zu 80 Prozent ersetzt den alten 70-Prozent-Deckel.</cite> <cite index="6-14">In der Spitze sind damit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, bei der neuen Obergrenze von 28.000 Euro also bis zu 22.400 Euro für ein Einfamilienhaus.</cite>
Für wen lohnt sich der Heizungstausch nach der Reform noch?
Kurz: Für einkommensschwächere Selbstnutzer und Familien lohnt es sich jetzt oft mehr als vorher, für einkommensstarke Haushalte etwas weniger. Die Reform ist kein pauschales Minus, sondern eine Umverteilung.
<cite index="8-11,8-12">Die Botschaft: Die Reform ist kein pauschales Minus. Sie verschiebt Förderung von einkommensstarken zu einkommensschwächeren Haushalten und Familien.</cite> Für deine Beratung heißt das: Nicht jeder Kunde verliert. Bei vielen Haushalten mit kleinem oder mittlerem Einkommen gleicht der höhere Einkommensbonus die gesunkenen Höchstkosten sogar aus.
Wen du klar informieren musst: <cite index="8-14">Verlierer sind Haushalte mit hohem Einkommen (über 50.000 Euro) und alle, die bisher vom Effizienzbonus oder Emissionsminderungszuschlag profitiert hätten.</cite> <cite index="6-15,6-16">Die Maximalförderung erreichen allerdings nur selbstnutzende Eigentümer mit sehr geringem Einkommen. Ohne Einkommensbonus fällt die Förderung dagegen niedriger aus als bisher.</cite>
Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung, keine Förderzusage): Ein selbstnutzender Eigentümer mit 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen tauscht eine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Er bekommt 30 Prozent Grundförderung, 10 Prozent Einkommensbonus und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 56 Prozent. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten wären das rund 15.680 Euro Zuschuss. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall und der offiziellen Prüfung durch die KfW ab.
Was heißt das für deine Betriebsprozesse?
Kurz: Du brauchst jetzt einen sauberen Förder-Check im Erstgespräch, sonst verlierst du Zeit und Abschlüsse. Die Förderberatung ist zum Verkaufsargument geworden.
Drei Dinge, die in deinem Angebotsprozess sitzen müssen:
- 1Fördercheck vor dem Angebot. Einkommensstufe, Selbstnutzung und Kinder abfragen, bevor du kalkulierst. So nennst du dem Kunden eine realistische Nettoinvestition.
- 2Zeitargument sauber einsetzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planbar. Wer im Erstgespräch erklärt, dass die Förderzusage zählt, erzeugt echten Handlungsdruck ohne Drückermethoden.
- 3BzA-ID rechtzeitig bereitstellen. <cite index="4-8">Wer schon eine BzA-ID für ein anstehendes Wärmepumpenprojekt vom Fachbetrieb vorliegen hat, kann die BEG-Förderung schneller beantragen.</cite>
Genau hier setzt gute Vorqualifizierung an. Wenn Anfragen zu dir kommen, bei denen Selbstnutzung, Objekt und grober Investitionsrahmen schon geklärt sind, sparst du dir die Angebote an Kunden, die am Ende gar nicht förderberechtigt oder nicht ernsthaft interessiert sind. Wir bei Anfragenfluss liefern genau solche exklusiven, telefonisch vorqualifizierten Anfragen, damit deine Monteure und dein Vertrieb ihre Zeit in echte Projekte stecken. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Referenzen und Kundenstimmen.
Fazit: Die Reform ist ein Beratungsargument, kein Bremsklotz
Die BEG-Reform macht die Heizungsförderung nicht kleiner, sondern gezielter. Wer selbstnutzt, wenig bis mittel verdient oder Kinder hat, fährt oft besser als vorher. Für dich als Betrieb ist die Reform vor allem eine Chance: Wer die neuen Regeln beherrscht und den Kunden das Zeitfenster beim Klimageschwindigkeitsbonus ehrlich erklärt, verkauft schneller und mit weniger Rückfragen.
Damit deine Vertriebszeit dabei nicht in unpassenden Anfragen versickert, lohnt sich ein Blick auf planbare, vorqualifizierte Anfragen. Über 270 Fachbetriebe vertrauen bereits auf Anfragenfluss, über 2.000 Vor-Ort-Termine haben wir vermittelt. Wenn du wissen willst, wie viele passende Wärmepumpen- und Heizungsanfragen in deiner Region realistisch sind, vereinbare ein kostenloses Erstgespräch oder prüfe direkt dein Potenzial im Konfigurator. Der nächste förderfähige Auftrag wartet nicht bis 2028.
Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?
Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.