← Alle Neuigkeiten
Markt & Recht·03. September 2026·9 Min. Lesezeit

BEG-Reform seit 21.07.2026: Was Heizungsbetriebe jetzt ändern müssen

Gekürzte Fördersätze, halbjährliche Degression, neue Einkommensstufen: Was du seit dem 21.07.2026 in Angebot, Beratung und Werbung ändern musst.

BEG-Reform seit 21.07.2026: Was Heizungsbetriebe jetzt ändern müssen

Seit dem 21.07.2026 gilt die reformierte BEG. Für dich als Heizungsbetrieb heißt das konkret: Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind von 30.000 auf 28.000 Euro gesunken, der Einkommensbonus wird jetzt in drei Stufen gestaffelt (40 / 30 / 10 Prozent), und ab 01.02.2027 sinken förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich weiter. Der Verkaufs-Hook "jetzt handeln, bevor die Förderung weiter sinkt" ist damit erstmals durch die Richtlinie faktisch gedeckt. Du musst deine Angebotsvorlagen, deine Beratungsargumentation und deine Werbebotschaft jetzt anpassen, sonst rechnest du mit veralteten Zahlen und verlierst Abschlüsse.

Dieser Beitrag ist kein Steuer- oder Rechtsberatungsersatz. Maßgeblich sind immer die aktuelle Richtlinie, das KfW-Merkblatt und die Einzelfallprüfung. Aber du bekommst hier die Praxis-Konsequenzen für Vertrieb und Marketing kompakt auf den Tisch.


Was hat sich seit dem 21.07.2026 konkret geändert?

Die BEG wurde nicht abgeschafft, sondern umgebaut: sozialer gestaffelt, dafür bei den Höchstbeträgen gekürzt und mit eingebauter Degression. <cite index="6-1">Die BEG Reform ist keine Abschaffung der Gebäudeförderung, sondern ein Umbau mit klarer Handschrift: sozialer durch den gestaffelten Einkommensbonus und den neuen Kinderzuschlag, fokussierter durch den WPB Bonus für die schlechtesten Gebäude, und kosteneffizienter durch den Wegfall von Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sowie die planmäßige Degression von Fördersätzen und Kostengrenzen.</cite>

Die Zuständigkeiten bleiben gleich. <cite index="8-12">Die Zuständigkeiten von KfW (Heizungsförderung, systemische Sanierung Wohn- und Nichtwohngebäude) und BAFA (weitere Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle) bleiben unverändert.</cite> Für den Heizungstausch im Wohngebäude ist weiter das KfW-Programm 458 relevant.

Die harten Fakten, die deine Kunden betreffen:

  • Grundförderung: Sie bleibt bei 30 Prozent. <cite index="10-6">Nach den bisher veröffentlichten Eckpunkten bleibt die Grundförderung für Wohngebäude bei 30%.</cite>
  • Förderfähige Höchstkosten: <cite index="9-5">Gleichzeitig sinken die förderfähigen Höchstkosten für die Heizungsförderung sofort von 30.000 auf 28.000 Euro und sollen danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert werden bis 2030.</cite>
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Er liegt jetzt bei 16 Prozent und schmilzt planmäßig ab. <cite index="9-6">Auch der Klimageschwindigkeitsbonus, aktuell 20 Prozent, wird schrittweise um 4 Prozentpunkte alle sechs Monate abgeschmolzen und dürfte nach etwa drei Jahren vollständig entfallen.</cite>
  • Weggefallene Boni: <cite index="12-13,12-14,12-15">Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpen entfällt seit dem 21. Juli 2026. Auch den zusätzlichen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen gibt es nicht mehr.</cite>
30%
Grundförderung (unverändert)
28.000 €
förderfähige Kosten 1. WE (statt 30.000 €)
750 €
halbjährliche Absenkung ab 01.02.2027

Wie viel Förderung ist seit der Reform noch möglich?

Bis zu 80 Prozent, aber nur in der niedrigsten Einkommensstufe. Für die meisten deiner Kunden liegt der Deckel bei 70 Prozent. <cite index="15-11">Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt.</cite>

Der Einkommensbonus ist der größte Hebel und gleichzeitig die größte Änderung. <cite index="10-9">Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer wird stärker gestaffelt: Vorgesehen sind 40% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30% bis 40.000 Euro und 10% bis 50.000 Euro.</cite> Neu ist außerdem ein Bonus für die mittlere Einkommensgruppe: <cite index="9-3">Neu ist ein Bonus von 10 Prozent für Haushalte bis 50.000 Euro zvE.</cite>

Ein Punkt, den du in der Beratung aktiv ansprechen solltest, ist der Familienzuschlag. <cite index="14-7">Lebt im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind, wird das anzusetzende zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen durch einen neuen Familienzuschlag rechnerisch und pauschal um 10.000 Euro reduziert.</cite> <cite index="14-8">Dadurch können zum Beispiel auch Haushalte mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 60.000 Euro noch einen Einkommensbonus von 10 Prozent erhalten.</cite>

Wichtig für die saubere Beratung: <cite index="12-6,12-7">Ja, auch Vermieterinnen und Vermieter können die Grundförderung für eine neue klimafreundliche Heizung bekommen. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus sind dagegen selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern vorbehalten.</cite>

Der Einkommensbonus verschiebt sich vom Pauschal-Argument zur individuellen Rechnung. Wer das im Erstgespräch sauber aufschlüsselt, gewinnt Vertrauen und Abschluss.


Was bedeutet die halbjährliche Degression für den Verkauf?

Sie liefert dir zum ersten Mal ein ehrliches, richtlinienbasiertes Dringlichkeitsargument. <cite index="6-3,6-4">Für die meisten anderen Eigentümer gilt: Die Konditionen sind heute besser als in jedem kommenden Halbjahr. Genau deshalb lohnt es sich, jetzt Klarheit zu schaffen.</cite>

Zwei Stellschrauben sinken ab 01.02.2027 planmäßig, jeweils alle sechs Monate: die förderfähige Kostengrenze um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. <cite index="17-15">Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 16 %, degressiv ab 01.02.2027 um 4 Prozentpunkte je Halbjahr, entfällt bei Antragstellung ab 01.08.2028.</cite>

Für die Werbebotschaft ist das entscheidend: Der Satz "jetzt handeln, bevor die Förderung weiter sinkt" ist seit der Reform keine Marketing-Behauptung mehr, sondern durch die Degressionsstufen belegbar. Nutze ihn, aber sauber. Kombiniere ihn immer mit dem Hinweis, dass die Höhe im Einzelfall geprüft wird und ein Rechtsanspruch nicht besteht. <cite index="5-13,5-14">Wichtig: Die Förderprogramme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.</cite>


Alt-Recht vs. neue Konditionen: der direkte Vergleich

Für alle neuen Anträge gilt das neue Recht. Die alten Konditionen greifen nur noch bei rechtzeitig gesicherter Bestätigung zum Antrag. <cite index="18-6,18-7">Das Alt-Recht gilt ohnehin nur noch für Anträge, für die bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag vorlag.</cite> Bereits zugesagte Anträge bleiben unberührt. <cite index="13-5">Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.</cite>

KriteriumAlt-Recht (bis 20.07.2026)Neue BEG (ab 21.07.2026)
Grundförderung30 %30 %
Förderfähige Kosten 1. WE30.000 €28.000 €
Einkommensbonuspauschal 30 % (bis 40.000 € zvE)gestaffelt 40 / 30 / 10 %
Familienzuschlagneinja, -10.000 € auf zvE
Effizienzbonus (bestimmte WP)5 %entfällt
Emissionsminderungszuschlag2.500 €entfällt
Degression Kostengrenzekeine-750 € je Halbjahr ab 01.02.2027
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %, -4 %-Pkt. je Halbjahr

Ein konkretes Rechenbeispiel zur Einordnung (nur Beispiel, keine Zusage): <cite index="18-5">Wer schon im Alt-Recht 70 % bekam, bekommt sie jetzt auf 28.000 € statt auf 30.000 € förderfähige Kosten, 1.400 € weniger, bei gleicher Quote.</cite> Das ist die Größenordnung, mit der du transparent argumentieren kannst.


Was musst du in Angebot und Beratung sofort ändern?

Kurz gesagt: alle Vorlagen, in denen 30.000 Euro, ein pauschaler Einkommensbonus oder der Effizienzbonus stehen. Diese Zahlen sind veraltet.

Deine konkrete Checkliste:

  1. 1Angebotsvorlagen aktualisieren. Ersetze die 30.000-Euro-Kostengrenze durch 28.000 Euro. Streiche Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag aus allen Kalkulationen.
  2. 2Einkommensstufen abfragen. Die dreistufige Staffelung (40 / 30 / 10 Prozent) und der Familienzuschlag entscheiden über mehrere tausend Euro. Baue eine kurze, sensible Einkommensabfrage in dein Erstgespräch ein.
  3. 3Klimageschwindigkeitsbonus mit Zeitfenster kommunizieren. Er liegt bei 16 Prozent und läuft aus. Weise aktiv darauf hin, dass der Bonus bei späterer Antragstellung geringer ausfällt.
  4. 4Antragslogik erklären. <cite index="17-3">Dieser Artikel erklärt, wie sich Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus heute zusammensetzen und was beim KfW-Antrag zu beachten ist.</cite> Für die BzA arbeitest du mit dem Energieeffizienz-Experten zusammen. <cite index="11-7">Zur Antragstellung im Portal „Meine KfW" erstellt das ausführende Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte (EEE) zunächst die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Abschluss der Arbeiten die Bestätigung nach Durchführung (BnD).</cite>
  5. 5Rechtssichere Formulierungen. In jedes Angebot gehört der Hinweis: Fördersätze abhängig von Einzelfallprüfung, kein Rechtsanspruch, maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt geltende Richtlinie.

Wie passt du deine Werbebotschaft an?

Weg von "bis zu 70 Prozent Förderung" als isoliertem Lockmittel, hin zu einem ehrlichen Dringlichkeits- und Beratungsversprechen. Die Degression gibt dir dafür die Vorlage.

Was jetzt in Anzeigen und auf der Website funktioniert:

  • Zeitbezug statt Prozent-Schreierei: "Konditionen jetzt am besten, Absenkung ab Februar 2027" schlägt "80 Prozent Förderung" ohne Kontext.
  • Beratungskompetenz als USP: Die Reform hat die Förderung komplexer gemacht. Wer die Einkommensstufen und den Familienzuschlag beherrscht, verkauft Sicherheit. Genau das ist ein Werbeargument.
  • Vorqualifizierung nutzen: Weil der Einkommensbonus jetzt so stark den Endpreis bestimmt, lohnt es sich mehr denn je, Anfragen vorab zu qualifizieren. Genau hier setzt unser Modell an. Bei Anfragenfluss bekommst du exklusive, telefonisch vorqualifizierte Anfragen, damit deine Monteure und Berater nur mit ernsthaften Interessenten Zeit verbringen.

Für Betriebe, die gerade Gas geben wollen: Die Reform sorgt kurzfristig für Nachfragedruck, weil die Konditionen absehbar schlechter werden. Wer jetzt sichtbar ist und schnell qualifizierte Termine liefert, gewinnt Marktanteile. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Referenzen und Kundenstimmen.

Die reformierte BEG belohnt schnelle Entscheider. Betriebe, die das sauber und ehrlich kommunizieren, machen aus der Kürzung ein Verkaufsargument.


Für wen lohnt sich der schnelle Heizungstausch jetzt besonders?

Für selbstnutzende Eigentümer mit älterer fossiler Heizung, denn sie kombinieren Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus, bevor beide Bausteine sinken.

Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine alte Anlage voraus. <cite index="9-7">Er gilt weiterhin nur beim Austausch von mindestens 20 Jahre alten Öl-, Gas- oder Solarheizungen, Ausnahmen für bestimmte Wärmepumpentechnologien sind nicht vorgesehen.</cite> Genau diese Zielgruppe solltest du in deiner Werbung und deinem Vertrieb priorisieren.

Nicht bezuschusst werden weiterhin fossile Neuanlagen. <cite index="12-4,12-5">Neue fossile Heizungen werden weiterhin nicht bezuschusst. Dazu zählen insbesondere reine Gas- und Ölheizungen.</cite> Das ist ein wichtiger Beratungshinweis, gerade nachdem der Einbau fossiler Heizungen rechtlich wieder einfacher wurde.

Ein Ausblick, den du kennen solltest, betrifft die Wärmepumpen-Herkunft: <cite index="13-12,13-13,13-14">Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU und deren assoziierten Märkten produziert wurden, ist die Grundförderung von 30 % durch den Wertschöpfungsbonus weiterhin möglich. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU und deren assoziierten Märkten produziert wurden, könnte die Grundförderung beispielsweise auf 15 % sinken.</cite> Behalte das bei deiner Produktauswahl im Blick.


Fazit: Reform als Vertriebschance nutzen

Die BEG-Reform kürzt, aber sie liefert dir gleichzeitig das ehrlichste Dringlichkeitsargument seit Einführung der Heizungsförderung. Wer jetzt Angebotsvorlagen, Beratungslogik und Werbebotschaft anpasst, verkauft nicht weniger, sondern gezielter. Die drei Hebel: veraltete Zahlen raus, Einkommensstufen sauber abfragen, Degression als Zeitargument nutzen.

Der Engpass ist selten die Nachfrage, sondern der Zustrom an qualifizierten, abschlussbereiten Anfragen zum richtigen Zeitpunkt. Genau das liefern wir. Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen, wie viele exklusive, vorqualifizierte Heizungs-Anfragen in deiner Region realistisch sind. Starte mit dem Anfragen-Konfigurator oder nimm direkt Kontakt auf. Je früher du sichtbar bist, desto mehr Kunden sichern über dich die noch besseren Konditionen.

Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?

Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.