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Markt & Recht·27. September 2026·8 Min. Lesezeit

BEG-Reform ab 21. Juli 2026: Was SHK-Betriebe Kunden jetzt sagen müssen

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Konditionen. Was du deinen Kunden zu EU-Bonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Fördersätzen jetzt konkret sagen musst.

BEG-Reform ab 21. Juli 2026: Was SHK-Betriebe Kunden jetzt sagen müssen

Die BEG-Reform ist seit dem 21. Juli 2026 in Kraft und verändert die Heizungsförderung für deine Kunden spürbar. Die Grundförderung von 30 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bleibt bestehen, der maximale Kostenansatz für die erste Wohneinheit sinkt jedoch von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist von 20 auf 16 Prozent gefallen und schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich weiter ab. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen dazu. Für dich als Heizungs- oder SHK-Betrieb heißt das: Deine Kunden brauchen jetzt klare, verständliche Antworten, und wer die geben kann, gewinnt den Auftrag.

Für Fachbetriebe ist das mehr als ein bürokratisches Update. Förderthemen sind der häufigste Einstieg ins Kundengespräch. Wer bei der ersten telefonischen Anfrage kompetent zu den neuen Konditionen antworten kann, baut sofort Vertrauen auf. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich geändert hat, was du deinen Kunden sagen solltest und wie du das Thema in mehr Aufträge übersetzt.


Was ändert sich mit der BEG-Reform ab 21. Juli 2026 konkret?

Kurz gesagt: Die Grundförderung bleibt, mehrere Boni entfallen oder sinken, und die Förderung wird sozialer gestaffelt. <cite index="1-6,1-7">Die Heizungsförderung wird deutlich umgestellt. Statt des Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie dem Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen gibt es einen Einkommensbonus, einen Familienzuschlag und ab 2027 einen neuen Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen.</cite>

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Grundförderung: Bleibt bei 30 Prozent für klimafreundliche Heizungen.
  • Förderfähige Kosten: <cite index="1-11">Der maximale Kostenansatz sinkt jedoch von 30.000 Euro auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.</cite>
  • Klimageschwindigkeitsbonus: <cite index="6-15,6-16,6-17">Er sinkt zum 21. Juli 2026 von 20 auf 16 Prozent und ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte.</cite>
  • Effizienzbonus: <cite index="6-14">Der bisherige Bonus von 5 Prozent entfällt.</cite>
  • Einkommensbonus: Wird sozial stärker gestaffelt, dazu kommt ein Familienzuschlag.
  • EU-/Wertschöpfungsbonus: Ab Q1 2027 für in der EU gefertigte Wärmepumpen geplant.

<cite index="4-13">Erklärtes Ziel der Bundesregierung: Die Förderung soll sozial ausgewogener, kosteneffizienter und stärker auf die energetisch schlechtesten Gebäude fokussiert werden.</cite>


Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung ab 2026?

Die Förderung setzt sich aus Grundförderung plus maximal zwei Boni zusammen und liegt in der Spitze bei 80 Prozent. <cite index="15-18,15-19">Sie setzt sich zusammen aus 30% Grundförderung, einem Einkommensbonus von bis zu 40% und dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16%. In der Summe sind bis zu 80% möglich, maximal 22.400 Euro.</cite>

Wichtig für dein Kundengespräch: Der Höchstsatz gilt nur für einen kleinen Kreis. <cite index="15-20">Die vollen 80% erreichen selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro.</cite> Kunden mit höherem Einkommen liegen deutlich darunter. <cite index="11-12,11-13,11-14">Über 50.000 Euro Haushaltseinkommen? Ohne Einkommensbonus bleiben ab 21.07.2026 noch 46 Prozent, maximal 12.880 Euro für die Wärmepumpe.</cite>

Neu ist auch der Familienzuschlag, der die Einkommensgrenze faktisch anhebt. <cite index="12-21">Der Familienzuschlag reduziert das angerechnete Haushaltseinkommen um 10.000 Euro.</cite> Ein Beispiel aus der Praxis: <cite index="12-23">Eine Familie mit 58.000 Euro Jahreseinkommen kommt durch den Zuschlag auf 48.000 Euro und erhält den 10-Prozent-Einkommensbonus, das sind 2.800 Euro bei 28.000 Euro Investitionskosten.</cite>

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Was ist der EU-Bonus für Wärmepumpen und ab wann gilt er?

Der EU-Bonus, offiziell Wertschöpfungsbonus, belohnt ab Anfang 2027 Wärmepumpen aus europäischer Fertigung. <cite index="4-2,4-3">Der Wertschöpfungsbonus ist ein neuer Förderbaustein, der ab dem ersten Quartal 2027 eingeführt werden soll. Er begünstigt Wärmepumpen, die in der Europäischen Union und assoziierten Märkten gefertigt wurden, unter dem Leitgedanken „Made with Europe".</cite>

Die entscheidende Änderung für deine Beschaffung: Die Herkunft des Geräts beeinflusst ab 2027 direkt die Förderhöhe. <cite index="4-4">Nach den bisherigen Ankündigungen soll die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken, während europäische Geräte einen Bonus von 15 Prozent erhalten und damit bei insgesamt 30 Prozent bleiben.</cite>

Ab 2027 zieht die Herkunft der Wärmepumpe direkt in die Förderkalkulation ein. Wer heute schon EU-Fabrikate im Portfolio hat, ist im Kundengespräch klar im Vorteil.

Noch stehen die verbindlichen Details aus. <cite index="4-5,4-6">Die verbindlichen Details will die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlichen. Wer eine Wärmepumpe für 2027 oder später plant, sollte die Herkunft des Geräts deshalb frühzeitig in die Auswahl einbeziehen.</cite>

Zusätzlich verschärfen sich die technischen Anforderungen weiter. <cite index="8-3">Ab 1. Juli 2027 benötigen neue Wärmepumpen eine digitale Schnittstelle nach dem Code of Conduct der EU-Kommission.</cite> Und <cite index="8-5">ab 1. Januar 2030 sind Kälteanlagen nur noch mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.</cite>


Klimageschwindigkeitsbonus: Warum Warten deine Kunden Geld kostet

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 in festen Stufen, damit wird jeder Aufschub für deine Kunden teurer. <cite index="16-3,16-4,16-5,16-6,16-7,16-8">Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus 16 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Ab dem 1. Februar 2027 wird er erstmals auf 12 Prozent reduziert und sinkt anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 4 Prozentpunkte.</cite>

Für welche Kunden gilt der Bonus überhaupt? <cite index="14-1">Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.</cite> Bei der Antragstellung lauern typische Fehler, auf die du deine Kunden hinweisen solltest: <cite index="14-14">Heizung erst aus- und dann ersetzen: Bonus oft verloren, weil keine funktionsfähige Altanlage mehr nachweisbar ist.</cite>

Bei unveränderter Staffelung läuft der Bonus komplett aus. <cite index="6-10,6-11">Bei unveränderter Staffelung entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus ab 1. August 2028.</cite> Das ist ein starkes, ehrliches Verkaufsargument: <cite index="15-4,15-5">Da die förderfähige Höchstsumme und der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 schrittweise sinken, sind die Konditionen 2026 günstiger als in den Folgejahren. Ein unnötiger Aufschub verkleinert tendenziell die mögliche Förderung.</cite>


Alte vs. neue Förderbedingungen im Vergleich

Diese Tabelle kannst du direkt als Gesprächsgrundlage im Kundentermin nutzen.

FörderbausteinVor dem 21.07.2026Ab dem 21.07.2026
Grundförderung30 %30 %
Förderfähige Kosten (1. WE)30.000 €28.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 % (sinkt ab 02/2027)
Effizienzbonus5 %entfällt
Emissionsminderungszuschlagjaentfällt
Einkommensbonusbis 30 %bis 40 %, sozial gestaffelt
Familienzuschlagneinja (−10.000 € Einkommen)
EU-/Wertschöpfungsbonusneingeplant ab Q1 2027 (15 %)
Max. Zuschuss (1. WE)bis 21.000 €bis 22.400 €

Was musst du beim Antrag und Vertrag jetzt beachten?

Der Ablauf bleibt im Kern gleich, aber ein formaler Fehler kann die komplette Förderung deines Kunden kosten. <cite index="12-10,12-11">Der Antrag bei der KfW muss vor der Beauftragung des Heizungsinstallateurs gestellt werden, und der Kunde muss die Bestätigung zum Antrag (BzA) abwarten. Wer Bestellung oder Beauftragung vor dem Antrag durchführt, verliert den Anspruch auf Förderung vollständig.</cite>

Besonders wichtig ist die Vertragsgestaltung, hier bist du als Betrieb direkt gefragt: <cite index="6-27,6-28">Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Förderzusage muss bereits beim Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags enthalten sein. Eine nachträgliche Ergänzung ist nicht erlaubt.</cite>

Die Rollenverteilung ist klar geregelt: <cite index="15-7,15-8">Den Antrag stellt der Kunde selbst im KfW-Zuschussportal. Der Fachbetrieb liefert die notwendigen technischen Nachweise (BzA und nach Durchführung die BnD) und unterstützt beratend.</cite> Wichtig zum Umsetzungszeitraum: <cite index="18-15">Nach der Förderzusage muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten vollständig umgesetzt werden.</cite>

Beim Nachweis gilt außerdem ein praktischer Unterschied je nach Maßnahme: <cite index="8-6,8-7">Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für jeden Antrag mit iSFP-Bonus schreibt der Bund die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste vor. Beim reinen Heizungstausch genügt hingegen eine Fachunternehmererklärung.</cite>


Wie machst du aus dem Förder-Chaos mehr Aufträge?

Ganz einfach: Indem du der Betrieb bist, der die Fragen sofort und klar beantwortet, während der Wettbewerb noch nachschlägt. Förderunsicherheit ist aktuell der größte Bremsklotz bei Kaufentscheidungen. <cite index="13-13,13-14,13-15">Viele Eigentümer wollen jetzt wissen, was die Reform konkret für sie bedeutet. Die wichtigste Botschaft: Die Förderung verschwindet nicht sofort. Aber sie wird in mehreren Stufen kleiner.</cite>

Für dich als Geschäftsführer bedeutet das drei Dinge:

  1. 1Standardisiere deine Förder-Antwort. Leg deinem Team eine kurze Sprachregelung zu den neuen Konditionen an die Hand, damit jede Anfrage kompetent beantwortet wird, egal wer am Telefon ist.
  2. 2Nutze die Degression als Terminargument. Der sinkende Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 ist ein ehrlicher Grund, jetzt einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren statt in sechs Monaten.
  3. 3Sorg für genug Anfragen, die überhaupt zu diesen Gesprächen führen. Die beste Förderberatung nützt nichts ohne einen planbaren Anfragenstrom.

Genau hier setzen wir bei Anfragenfluss an. Wir bringen PV-, Wärmepumpen-, SHK- und Elektro-Fachbetriebe an planbar mehr Kundenanfragen, exklusiv und telefonisch vorqualifiziert, damit dein Team nur mit ernsthaften Interessenten spricht. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Referenzen und Kundenstimmen.


Die BEG-Reform ist für gut vorbereitete Betriebe eine Chance, nicht nur eine Hürde. Wer die neuen Konditionen sicher erklärt und den Zeitdruck durch die sinkenden Boni fair kommuniziert, überzeugt Kunden schneller. Voraussetzung ist ein verlässlicher Strom an Anfragen. Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen, wie viele qualifizierte Wärmepumpen- und Heizungsanfragen in deiner Region für dich drin sind. Vereinbare jetzt deinen Termin über unser Kontaktformular oder starte direkt mit dem Konfigurator.

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