GMG statt GEG: Was das Ende der 65-Prozent-Pflicht 2026 für dich bedeutet
Das GMG hat das GEG abgelöst und die 65-Prozent-Pflicht gekippt. Was das für deinen SHK- oder Heizungsbetrieb heißt und wie du Kunden jetzt richtig berätst.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG, offiziell GModG) hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und die umstrittene 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gestrichen. Für dich als SHK- oder Heizungsbetrieb heißt das: Deine Kunden dürfen wieder frei zwischen Wärmepumpe, Hybrid, Fernwärme, Biomasse, Gas und Öl wählen. Das entscheidet nicht mehr das Gesetz, sondern die Wirtschaftlichkeit über die Lebensdauer. Genau hier wirst du zum entscheidenden Berater, denn Technologieoffenheit heißt für den Endkunden vor allem eins: mehr Verunsicherung und mehr Beratungsbedarf. Wer das jetzt strategisch nutzt, gewinnt Aufträge, während andere auf die Kundschaft warten.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) genau?
Das GMG ist die grundlegende Novelle des GEG unter neuem Namen, in Kraft seit Ende Juli 2026. <cite index="6-4,6-5,6-6,6-7,6-8,6-9,6-10">Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 13. Mai auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben die Novelle Mitte Juli verabschiedet. Sie wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Neuregelungen gelten ab dem 29. Juli 2026.</cite>
Der Namenswechsel ist kein Zufall. <cite index="5-5">Das neue Label "Gebäudemodernisierungsgesetz" soll weg vom engen Fokus "Heizung" hin zu einem breiteren Modernisierungs- und Sanierungsnarrativ (Gebäudehülle, Effizienz, Systemlösungen, Quartier) führen.</cite> Für dich bedeutet das: Die politische Botschaft an deine Kunden ist "mehr Freiheit, weniger Zwang". <cite index="6-11,6-12">Die Bundesregierung gestaltet die Gebäudemodernisierung mit dem Gesetz technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt.</cite>
Was ändert sich konkret für deine Kunden?
Die vier zentralen Änderungen betreffen fast jeden Heizungsauftrag, den du in den nächsten Jahren schreibst.
1. Die 65-Prozent-Pflicht ist weg. <cite index="1-10">Die 65-Prozent-erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch ist entfallen.</cite> Kunden müssen keine Erneuerbaren-Quote mehr erfüllen, wenn sie eine neue Heizung einbauen.
2. Fossile Heizungen sind wieder erlaubt, aber mit Ablaufdatum. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden. <cite index="14-10,14-11">Die 65-Prozent-Regel fällt weg, fossile Heizungen werden wieder grundsätzlich erlaubt. Gleichzeitig kommen mit der Bio-Treppe ab 2029 neue Pflichten, und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch CO2-Preis und steigende Betriebskosten bleiben bestehen.</cite>
3. Kein absolutes Betriebsverbot ab 2045. <cite index="1-14,1-15,1-16,1-17">Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird das absolute Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 gestrichen. Fossile Heizungen können also auf unbestimmte Zeit weiterlaufen, sofern sie funktionieren. Zuvor war im GEG festgelegt, dass Heizkessel längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.</cite>
4. Die Pflichtberatung entfällt. <cite index="1-19">Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Pflicht entfallen, vor dem Einbau einer Heizung mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen eine Beratung durch eine fachkundige Person einzuholen.</cite> Das klingt nach weniger Aufwand, ist für dich aber eher Chance als Nachteil: Die formale Pflicht fällt weg, der reale Beratungsbedarf steigt.
Technologieoffenheit klingt nach Freiheit für den Kunden. In Wahrheit verlagert sie die komplette Entscheidungslast auf den Fachbetrieb. Wer gut berät, verkauft.
Was ist die Bio-Treppe und warum ist sie dein bestes Verkaufsargument?
Die Bio-Treppe ist eine ab 2029 stufenweise steigende Pflichtquote für grüne Brennstoffe bei Gas- und Ölheizungen. <cite index="3-11">Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Eigentümern künftig freie Wahl der Heizungstechnologie, mit einer wachsenden Grüngas-Pflichtquote ab 2029.</cite>
Für dein Beratungsgespräch heißt das: Eine neue Gas- oder Ölheizung ist heute erlaubt, wird aber im Betrieb tendenziell teurer. <cite index="12-9">Das Gesetz verfolgt das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebereichs und kann mittelfristig zu steigenden Heizkosten führen.</cite> Kombiniert mit dem CO2-Preis wird das fossile Heizen über die Lebensdauer der Anlage zum Kostenrisiko. Genau das ist dein Hebel, um Wärmepumpe oder Hybridlösungen sauber und ehrlich zu begründen, ohne mit Verboten zu argumentieren.
GEG vs. GMG: Der direkte Vergleich für dein Beratungsgespräch
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was sich für deine Kunden geändert hat. Nutze sie als Gesprächsleitfaden.
| Kriterium | Bisher (GEG 2024) | Jetzt (GMG 2026) |
|---|---|---|
| 65-Prozent-EE-Pflicht | Pflicht beim Heizungstausch | Entfallen |
| Neue Gas-/Ölheizung | Nur mit Erneuerbaren-Anteil | Grundsätzlich wieder erlaubt |
| Betriebsverbot fossil | Ende 2044 | Gestrichen, kein festes Enddatum |
| Grüngas-Quote | Keine | Bio-Treppe ab 2029, steigend |
| Pflichtberatung vor fossilem Einbau | Ja | Entfallen |
| Kopplung an kommunale Wärmeplanung | Ja | Entfällt bzw. entschärft |
| Leitprinzip | Verbot und Vorgabe | Technologieoffenheit |
Für wen lohnt sich jetzt welche Heizung?
Es gibt keine pauschale Antwort mehr, und genau das ist deine Chance. Statt Gesetzeslogik entscheidet ab sofort die Einzelfallrechnung.
- Wärmepumpe: lohnt sich weiter bei gut gedämmten Gebäuden, Flächenheizung und Förderfähigkeit. Die Förderung bleibt ein starkes Argument.
- Hybridlösung: interessant für Bestandsgebäude, die schrittweise umsteigen wollen, ohne heute alles auf eine Karte zu setzen.
- Gas- oder Ölheizung: kurzfristig günstig in der Anschaffung, aber Bio-Treppe und CO2-Preis machen sie über die Laufzeit teurer. Ehrlich kommunizieren.
- Fernwärme: dort attraktiv, wo der Anschluss verfügbar und planbar ist.
Wichtig für die Terminplanung deiner Kunden: <cite index="3-8">Die Bundesförderung (BEG) bleibt bis mindestens 2029 bestehen.</cite> <cite index="14-23">Prüfe mit dem Kunden das Förderfenster, solange es besteht, denn die Förderung ist laut Bundesregierung bis 2029 gesichert, auch wenn Details noch offen sind.</cite> Das ist ein konkreter Anlass, warum ein Kunde jetzt und nicht in zwei Jahren mit dir sprechen sollte.
Wie berätst du Kunden jetzt richtig?
Kurz gesagt: Verkaufe Rechnung und Sicherheit, nicht Ideologie. Die Beratungspflicht ist zwar entfallen, doch eine unabhängige, fundierte Beratung bleibt genau der Grund, warum Kunden bei einem Fachbetrieb kaufen und nicht beim Baumarkt-Angebot. Die Bundesarchitektenkammer bringt das Kernproblem für Endkunden auf den Punkt.
<cite index="10-10,10-11,10-12,10-13">Die BAK warnt davor, dass der Entwurf Eigentümerinnen und Eigentümer bei Heizungsentscheidungen in neue Unsicherheiten führt. Der Entwurf soll mehr Wahlmöglichkeiten eröffnen. Aus Sicht der BAK wird die Entscheidung für eine neue Heizung dadurch aber nicht automatisch einfacher. Wer heute investiert, muss langfristige Kosten-, Infrastruktur- und Klimarisiken einschätzen können.</cite>
Genau diese Einschätzung kann dein Kunde nicht allein treffen. Deine drei Beratungshebel:
- 1Lebenszykluskosten statt Anschaffungspreis. Zeig die Gesamtrechnung über 15 bis 20 Jahre inklusive CO2-Preis und Bio-Treppe. So relativiert sich der scheinbar günstige Gaskessel.
- 2Förderung als Dringlichkeitsanker. Solange die BEG bis 2029 sicher ist, hat der Kunde einen Grund, jetzt zu handeln.
- 3Neutralität als Vertrauensvorsprung. Weil du technologieoffen berätst und nicht "das eine Produkt" verkaufst, wirst du zum glaubwürdigen Partner.
Was heißt das für dein Auftragsvolumen als Fachbetrieb?
Unterm Strich: mehr Beratungsanlässe, aber auch mehr Wettbewerb um den verunsicherten Kunden. Die Gesetzesänderung hat einen riesigen Beratungsmarkt geschaffen, denn jeder Eigentümer mit alternder Heizung fragt sich jetzt: Was soll ich einbauen? Für dich zählt, dass diese Anfragen nicht von selbst zu dir kommen. Wer wartet, bis der Kunde anruft, überlässt das Geschäft dem, der sichtbar ist und schnell reagiert.
Das Problem der meisten SHK- und Heizungsbetriebe ist nicht die Nachfrage, sondern der planbare, kontinuierliche Zufluss qualifizierter Anfragen. Genau darauf ist Anfragenfluss spezialisiert: exklusive, telefonisch vorqualifizierte Anfragen für PV-, Wärmepumpen-, SHK- und Elektrobetriebe. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Referenzen und Kundenstimmen.
Das GMG macht aus jedem Heizungstausch eine Beratungsentscheidung. Wer diese Beratung besetzt, besetzt den Auftrag.
Das Ende der 65-Prozent-Pflicht ist keine Bedrohung für dein Geschäft, sondern eine der größten Beratungschancen der letzten Jahre. Die Kunden sind da, die Verunsicherung ist groß, und die Förderfenster laufen. Was jetzt zählt, ist ein planbarer Strom an qualifizierten Anfragen von Eigentümern, die eine Entscheidung treffen wollen. Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen, wie viele zusätzliche Beratungstermine für dich realistisch sind. Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt deine Anfragen-Situation im Konfigurator prüfen.
Häufige Fragen
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?
Das GMG (offiziell GModG) ist die Novelle des früheren Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter neuem Namen. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Kern der Reform ist die Abschaffung der pauschalen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht und mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch.
Ist die 65-Prozent-Pflicht wirklich abgeschafft?
Ja. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfallen. Kunden können wieder frei zwischen Wärmepumpe, Hybrid, Fernwärme, Biomasse, Gas und Öl wählen.
Sind neue Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt?
Ja, neue Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich wieder erlaubt. Allerdings gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe mit einer wachsenden Pflichtquote für grüne Brennstoffe, und der CO2-Preis macht fossiles Heizen über die Laufzeit tendenziell teurer.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe ist eine ab 2029 stufenweise steigende Pflichtquote für grüne Gase und Brennstoffe bei Gas- und Ölheizungen. Sie ist der Grund, warum eine fossile Heizung heute erlaubt, im Betrieb aber langfristig mit steigenden Kosten verbunden ist.
Gibt es weiterhin Förderung für Wärmepumpen?
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt laut Bundesregierung bis mindestens 2029 bestehen. Details zur Höhe können sich ändern, weshalb es sinnvoll ist, Förderfenster frühzeitig mit dem Kunden zu prüfen.
Muss ich als Betrieb Kunden noch verpflichtend beraten?
Nein, die gesetzliche Pflicht zur fachkundigen Beratung vor dem Einbau einer fossilen Heizung ist mit dem GMG entfallen. Eine fundierte, unabhängige Beratung bleibt aber der wichtigste Verkaufshebel, weil Technologieoffenheit den Beratungsbedarf der Kunden deutlich erhöht.
Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?
Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.