GModG ab November 2026: 65-Prozent-Pflicht weg, Bio-Treppe erklärt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das GEG ab. Was du als SHK- und Wärmepumpenbetrieb jetzt zur abgeschafften 65-Prozent-Pflicht und zur Bio-Treppe sagen musst.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, umgangssprachlich "Heizungsgesetz") ab und soll laut Bundesregierung zum 1. November 2026 in Kraft treten. Für dich als SHK- oder Wärmepumpenbetrieb sind zwei Dinge entscheidend: Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau entfällt, und an ihre Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe, eine ab 2029 stufenweise steigende Pflicht zur Beimischung grüner Brennstoffe bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen. Was bleibt: Es gibt keine neue Austauschpflicht für funktionierende Heizungen, und das Klimaziel klimaneutrales Heizen bis 2045 bleibt politisch gesetzt. Genau diese Botschaft musst du deinen Kunden jetzt klar, ruhig und verkaufsfördernd vermitteln, denn Verunsicherung ist dein größter Auftragskiller.
Wichtig vorweg: Stand der Recherche befindet sich das GModG noch im parlamentarischen Verfahren. <cite index="5-3,5-4,5-5">Das Gebäudeenergiegesetz der Ampelregierung soll ersetzt werden, die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt, der in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde.</cite> Endgültige Detailregelungen, vor allem die genauen Prozentstufen der Bio-Treppe, können sich im Verfahren noch ändern. Kommuniziere gegenüber Kunden also immer mit dem Hinweis "nach aktuellem Stand".
Was ändert sich konkret mit dem GModG?
Die größte Änderung: Eigentümer dürfen wieder freier entscheiden, welche Heiztechnik sie einbauen. <cite index="5-6,5-7,5-8,5-9">Das GEG sah vor, dass Heizungen in Neubauten mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen, was in vielen Fällen einem Verbot klassischer Öl- und Gasheizungen gleichkam. Diese Vorgabe entfällt. Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.</cite>
Konkret heißt das für dich:
- Die bisherigen GEG-Paragrafen zur 65-Prozent-Regel werden gestrichen. <cite index="4-16">Die bisherigen §§ 71, 71b bis 71p (65%-EE-Regel) werden komplett gestrichen.</cite>
- Es gibt keine neue Pflicht, intakte Heizungen auszutauschen. <cite index="8-13,8-14,8-15">Das GModG sieht keine Austauschpflicht für funktionierende Heizsysteme im Bestand vor, auch der Einbau neuer Gas- oder Ölbrennwertkessel bleibt weiterhin zulässig.</cite>
- Das übergeordnete Klimaziel bleibt. <cite index="12-23,12-24">Zukünftig soll es Gebäudemodernisierungsgesetz heißen, dessen Ziel bleibt gleich: Ab 2045 darf nur noch klimaneutral geheizt werden.</cite>
Technologieoffenheit bedeutet nicht "weiter wie früher". Sie bedeutet, dass du als Fachbetrieb die Verantwortung für die richtige Beratung trägst, weil das Gesetz sie nicht mehr abnimmt.
Warum wurde die 65-Prozent-Pflicht überhaupt verschoben?
Weil das neue Gesetz nicht rechtzeitig fertig wurde und eine Lücke gedroht hätte. <cite index="14-14,14-15,14-16,14-17,14-18">Weil am 1. Juli 2026 eine wichtige GEG-Übergangsfrist abläuft und in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern dann beim Einbau einer neuen Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien Pflicht wären, soll die Übergangszeit verlängert werden, denn das neue GModG wird wohl nicht rechtzeitig in Kraft treten. In § 71 Absatz 8 GEG wurde das Wirksamwerden der Pflicht deshalb vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026 verschoben.</cite>
Für deine Kundengespräche heißt das: Die alte 65-Prozent-Frist ist nicht "weg", sondern bis zum Inkrafttreten des GModG ausgesetzt. <cite index="8-12">Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, hat der Bundestag die alte 65-Prozent-Frist im bestehenden GEG bereits vorab offiziell auf diesen Termin verschoben.</cite>
Was ist die Bio-Treppe und für wen gilt sie?
Die Bio-Treppe ist eine ab 2029 stufenweise steigende Pflicht, neu eingebaute fossile Heizungen anteilig mit grünen Brennstoffen zu betreiben. Sie ersetzt die starre 65-Prozent-Regel durch einen weicheren, dafür dauerhaft steigenden Pfad.
<cite index="5-16,5-17,5-18">Neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid und Biomasse sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen.</cite> Nach aktuellem Stand des Entwurfs <cite index="13-10,13-11">soll für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 die erste Stufe der Bio-Treppe 10 Prozent betragen, der weitere Anstieg soll bis 2040 in drei Schritten erfolgen, die noch nicht final geklärt sind.</cite>
Praktisch wird die Quote in der Regel nicht von der Heizung selbst, sondern über den Brennstofflieferanten erfüllt. <cite index="8-17">Die Einhaltung der gesetzlichen Beimischungsquoten für Biomethan oder grünen Wasserstoff erfolgt beim Betrieb einer fossilen Neuanlage in der Regel über die entsprechenden Lieferverträge mit dem Gasversorger.</cite>
Heizung im Vergleich: Welche Optionen erlaubt das GModG?
Kurz gesagt: Das GModG erlaubt eine breite Palette, aber fossile Neuanlagen tragen ab 2029 das Bio-Treppen-Risiko. Diese Tabelle hilft dir, das Beratungsgespräch zu strukturieren.
| Kriterium | Wärmepumpe | Hybrid (WP + fossil) | Neue Gas-/Ölheizung |
|---|---|---|---|
| Nach GModG erlaubt | Ja | Ja | Ja |
| Bio-Treppe relevant | Nein | Anteilig (fossiler Teil) | Ja, ab 2029 steigend |
| CO2-Preis-Risiko für Kunde | Gering | Mittel | Hoch |
| Förderung verfügbar | Ja | Ja | Eingeschränkt |
| Beratungsaufwand für dich | Hoch | Hoch | Mittel |
| Folgegeschäft / Wartung | Mittel | Hoch | Mittel |
Die wirtschaftliche Realität spricht weiterhin für effiziente Systeme. <cite index="8-18,8-19,8-20">Das GModG erweitert die technologische Eigenverantwortung, eine zukunftssichere Entscheidung darf sich daher nicht primär an den initialen Investitionskosten orientieren, erforderlich ist eine fundierte Lebenszyklusanalyse, die die zukünftige CO2-Bepreisung, die Entwicklung der Netznutzungsentgelte sowie die gesetzlichen Grüngasquoten abbildet.</cite>
Bleibt die Förderung erhalten?
Ja, nach aktuellem Stand bleibt die Heizungsförderung bestehen. <cite index="11-19">Die Förderung der Heizung bleibt bestehen und wird bis mindestens 2029 gesichert.</cite> Das ist für dich ein zentrales Argument: Wer jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigt, sichert sich planbare Zuschüsse, während die langfristige Förderkulisse politisch umstritten bleibt.
Gleichzeitig solltest du wissen, dass über die Höhe der Förderung gerungen wird. Die genaue Ausgestaltung ist Teil der laufenden Haushaltsdebatte. Halte Kunden hier auf dem Laufenden, statt feste Zusagen zu machen.
Was bedeutet das GModG für deine Auftragslage?
Mehr Beratungsbedarf gleich mehr Chancen für Betriebe, die das Thema souverän erklären. Die Verunsicherung im Markt ist real. <cite index="13-14,13-15">Eine Umfrage von thermondo aus dem November 2025 hat gezeigt, dass sich Hausbesitzer von der Politik nicht abgeholt fühlen, nur 20 Prozent halten die politischen Vorgaben rund um den Heizungstausch für zuverlässig.</cite> Wer diese Unsicherheit auflöst, gewinnt den Auftrag.
Und der Markt für Wärmepumpen wächst trotz aller Debatten weiter. <cite index="17-16,17-17">Der Absatz von Wärmepumpen in Deutschland ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, um rund 55 Prozent, nach Branchenangaben wurden etwa 299.000 Geräte verkauft.</cite>
Für dich als Geschäftsführer heißt das konkret: Die Nachfrage ist da, aber sie ist beratungsintensiver geworden. Endkunden googeln "GModG", "Bio-Treppe" und "Gasheizung noch erlaubt?" und landen bei verwirrenden Schlagzeilen. Genau hier setzt planbare Lead-Generierung an. Wer jetzt sichtbar ist und qualifizierte Anfragen bekommt, statt auf Empfehlungen zu warten, füllt seinen Auftragskalender, während andere noch über das Gesetz diskutieren. Mehr dazu findest du auf unserer Seite zu den Leistungen und in unseren Referenzen.
Wie kommunizierst du das GModG richtig gegenüber Kunden?
Klar, ruhig und immer mit der Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt. Drei Botschaften reichen für 90 Prozent der Gespräche:
- 1"Du wirst nicht gezwungen, sofort zu tauschen." Das nimmt Druck raus und schafft Vertrauen. <cite index="11-1,11-2,11-3">Das Heizungsgesetz wird gestrichen, die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energien entfällt, die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen wird gestrichen.</cite>
- 2"Fossil bleibt erlaubt, wird aber teurer." Die Bio-Treppe und der CO2-Preis machen Gas und Öl langfristig zur Kostenfalle. So lenkst du das Gespräch ehrlich Richtung effiziente Technik.
- 3"Förderung sichern, solange sie planbar ist." Das schafft Dringlichkeit ohne Druck.
Dein Wettbewerbsvorteil ist nicht der niedrigste Preis. Es ist die Fähigkeit, dem Kunden in fünf Minuten Sicherheit zu geben, wo die Politik seit Jahren Unsicherheit produziert.
Was solltest du jetzt als Betrieb tun?
Bereite dein Team und deine Vertriebsunterlagen auf die neue Gesetzeslage vor, bevor das GModG in Kraft tritt. Aktualisiere deine Angebotstexte, schule deine Berater auf die Bio-Treppe und positioniere dich aktiv als der Fachbetrieb, der Klarheit liefert. Wer beim Thema GModG kompetent auftritt, gewinnt Vertrauen und Aufträge.
Gleichzeitig löst Fachwissen allein noch kein Auftragsproblem. Du brauchst genügend qualifizierte Anfragen, um deine Kapazitäten auszulasten. Bei Anfragenfluss aus Freiburg bekommst du exklusive, telefonisch vorqualifizierte Anfragen von Eigentümern, die wirklich modernisieren wollen, nicht nur Preise vergleichen. Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen, wie viele planbare Anfragen in deiner Region realistisch sind. Starte jetzt mit dem Konfigurator oder nimm direkt Kontakt auf. Wie andere Betriebe das umsetzen, zeigen unsere Kundenstimmen.
Häufige Fragen
Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft?
Nach aktuellem Stand soll das GModG zum 1. November 2026 in Kraft treten und das bisherige GEG ablösen. Das Gesetz befindet sich aber noch im parlamentarischen Verfahren, weshalb sich der Termin und einzelne Details noch verschieben können. Kommuniziere gegenüber Kunden daher immer mit dem Hinweis 'nach aktuellem Stand'.
Ist die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien abgeschafft?
Ja, die pauschale Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt mit dem GModG. Die entsprechenden GEG-Paragrafen werden gestrichen. An ihre Stelle tritt die Bio-Treppe, eine ab 2029 stufenweise steigende Quote für grüne Brennstoffe bei neu eingebauten fossilen Heizungen.
Was ist die Bio-Treppe einfach erklärt?
Die Bio-Treppe ist eine ab dem 1. Januar 2029 stufenweise steigende Pflicht, neu eingebaute Gas- und Ölheizungen anteilig mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder Bioöl zu betreiben. Nach aktuellem Entwurf startet die erste Stufe bei rund 10 Prozent und steigt bis 2040 in mehreren Schritten. Die genauen Prozentwerte sind noch nicht final.
Dürfen nach dem GModG noch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden?
Ja, neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Allerdings unterliegen sie ab 2029 der Bio-Treppe und tragen ein steigendes CO2-Preis-Risiko. Für viele Kunden ist deshalb eine Wärmepumpe oder Hybridlösung wirtschaftlich die bessere Wahl, auch wenn fossile Technik rechtlich zulässig bleibt.
Gibt es mit dem GModG eine Austauschpflicht für alte Heizungen?
Nein. Das GModG sieht keine neue Austauschpflicht für funktionierende Heizsysteme im Bestand vor. Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Das übergeordnete Ziel klimaneutrales Heizen bis 2045 bleibt aber politisch bestehen.
Bleibt die Heizungsförderung trotz GModG erhalten?
Nach aktuellem Stand bleibt die Heizungsförderung bestehen und ist bis mindestens 2029 gesichert. Über die genaue Höhe wird im Rahmen der Haushaltsdebatte aber weiter gerungen. Für Betriebe ist die Förderung ein starkes Verkaufsargument, sie sollten Kunden jedoch keine festen Beträge zusagen, sondern auf den jeweils aktuellen Stand verweisen.
Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?
Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.