EEG-Förderung & Einspeisevergütung 2026: Das musst du wissen
Was sich 2026 bei Einspeisevergütung, Degression und EEG-Förderung ändert – und wie du als PV-Fachbetrieb deine Kunden jetzt richtig berätst.

Die Einspeisevergütung sinkt, das Thema „negative Strompreise“ ist im Markt angekommen und deine Kunden lesen in der Tagespresse von angeblichen „Förderstopps“. Für dich als Inhaber eines PV-Fachbetriebs heißt das: Du wirst 2026 öfter denn je mit Fragen konfrontiert, die nichts mit Modulen oder Wechselrichtern zu tun haben, sondern mit Geld, Recht und Vertrauen. Wer hier sicher und einfach erklärt, gewinnt den Auftrag – wer ins Stottern gerät, verliert ihn. Dieser Artikel sortiert die wichtigsten Punkte für 2026 und gibt dir die Argumente an die Hand, mit denen du im Verkaufsgespräch souverän bleibst.
Warum 2026 ein Beratungsjahr wird
Die Photovoltaik bleibt wirtschaftlich attraktiv – aber die Logik dahinter hat sich verschoben. Früher war die Einspeisevergütung der zentrale Hebel. Heute steht der Eigenverbrauch im Mittelpunkt, und die Vergütung ist nur noch das Sahnehäubchen für den Strom, den der Haushalt selbst nicht nutzt.
Das Problem: Die meisten Endkunden haben diese Verschiebung noch nicht verinnerlicht. Sie googeln „Einspeisevergütung 2026“, finden widersprüchliche Aussagen und kommen verunsichert ins Gespräch. Deine Aufgabe ist nicht, jede Verordnung auswendig zu kennen – sondern die Verunsicherung in eine klare Kaufentscheidung zu übersetzen.
Wer 2026 nur über Förderung verkauft, verkauft auf dem absteigenden Ast. Wer über Eigenverbrauch, Unabhängigkeit und Planbarkeit verkauft, hat die besseren Karten.
Die Einspeisevergütung sinkt weiter – aber sie ist garantiert
Die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen unterliegen einer regelmäßigen Degression. Konkret bedeutet das: Die Sätze werden in festen Abständen schrittweise abgesenkt. Welcher Satz für eine Anlage gilt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme – und dieser Satz ist dann über die gesamte Förderdauer (in der Regel 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr) festgeschrieben.
Das ist das stärkste Verkaufsargument, das viele Betriebe unterschätzen: Die Vergütung sinkt, aber sie sinkt nur für Neuanlagen. Wer jetzt baut, sichert sich den heutigen Satz für zwei Jahrzehnte.
Unterschieden wird weiterhin zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch plus Einspeisung des Überschusses) und Volleinspeisung. Die Volleinspeisung wird höher vergütet, lohnt sich aber meist nur, wenn am Standort wenig Eigenverbrauch möglich ist – etwa bei Zweitdächern oder Anlagen ohne nennenswerten Haushaltsverbrauch.
Negative Strompreise und die „Förderpause“ bei Überschuss
Ein Thema, das 2025 für Schlagzeilen gesorgt hat und 2026 fester Bestandteil jeder Beratung sein sollte: Für Neuanlagen entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Vereinfacht gesagt: Wenn so viel Strom im Netz ist, dass der Preis an der Börse ins Minus rutscht, gibt es für die eingespeisten Kilowattstunden in diesen Stunden keine Vergütung.
Das klingt für Kunden dramatischer, als es ist. Diese Stunden treten vor allem an sonnigen, verbrauchsarmen Tagen (Wochenende, Mittagsspitze) auf. Genau hier liegt dein Beratungsansatz:
Mach deinen Kunden klar: Der wirtschaftlich wertvollste Strom ist der selbst verbrauchte. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt nur die Vergütung – eine selbst genutzte spart den vollen Bezugspreis ein. Dieser Unterschied ist 2026 größer denn je.
Eigenverbrauch schlägt Einspeisung – die Rechnung für deine Kunden
Die zentrale Botschaft für 2026 lässt sich an einer einfachen Gegenüberstellung festmachen. Setze sie in jedes Angebotsgespräch.
| Kennzahl | Eingespeiste kWh | Selbst genutzte kWh |
|---|---|---|
| Wert pro kWh | Einspeisevergütung (niedrig, gesetzlich gedeckelt) | gesparter Bezugspreis (deutlich höher) |
| Entwicklung | sinkt mit jeder Degression | steigt tendenziell mit dem Strompreis |
| Bei negativen Preisen | ggf. keine Vergütung | unverändert wertvoll |
| Strategie | Überschuss verwerten | maximieren via Speicher & Sektorkopplung |
Die Tabelle zeigt das Gespräch in einem Bild: Förderung ist Beiwerk, Eigenverbrauch ist der Hebel. Wer Wärmepumpe, Speicher und E-Auto-Wallbox mitdenkt, hebt die Eigenverbrauchsquote – und damit die Wirtschaftlichkeit – deutlich an.
Was bleibt steuerlich und bei der Anmeldung
Ein Punkt, der vielen Kunden entgegenkommt und den du aktiv ansprechen solltest: Der Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf bzw. an Wohngebäuden besteht weiter. Für typische private Anlagen fällt beim Kauf keine Umsatzsteuer an – das vereinfacht dein Angebot und die Kundenkommunikation erheblich.
Auch die ertragsteuerliche Befreiung kleinerer Anlagen entlastet viele Privatkunden von Bürokratie. Wichtig: Du bist kein Steuerberater. Verweise bei Detailfragen sauber an den Steuerberater des Kunden – aber kenne die Grundzüge, damit du im Gespräch nicht hilflos wirkst.
Unverändert Pflicht bleibt die Anmeldung jeder Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber. Fristen und korrekte Eintragung sind Voraussetzung für die Vergütung – ein Fehler hier kostet deinen Kunden bares Geld und dich Reklamationsaufwand.
So machst du aus Verunsicherung Aufträge
Die regulatorische Lage ist für deine Kunden ein Dschungel. Genau darin liegt deine Chance: Der Betrieb, der Komplexität in drei klare Sätze übersetzt, gewinnt. Drei Botschaften reichen für fast jedes Gespräch:
- 1„Die Vergütung sinkt, aber wer jetzt baut, sichert den heutigen Satz für 20 Jahre.“ – nimmt das Warten-Argument.
- 2„Dein selbst genutzter Strom ist mehr wert als der eingespeiste.“ – verschiebt den Fokus weg von der Förderdebatte.
- 3„Mit Speicher und Wärmepumpe wirst du vom Strompreis und von Förderregeln unabhängiger.“ – öffnet das größere Paket.
Entscheidend ist aber nicht nur, was du sagst, sondern dass überhaupt genug qualifizierte Anfragen ins Gespräch kommen. Die beste Beratung nützt nichts, wenn der Kalender leer ist. Während viele Betriebe 2026 über sinkende Marktdynamik klagen, gewinnen die, die ihre Anfragen aktiv steuern statt auf Empfehlungen zu warten.
Wenn du wissen willst, wie du planbar an genau die Kunden kommst, die jetzt – vor der nächsten Degressionsstufe – bauen wollen, schau dir an, wie Anfragenfluss arbeitet und welche Ergebnisse Fachbetriebe damit erzielen.
Fazit: Beratung schlägt Förderung
2026 ist kein Jahr der großen Förderversprechen, sondern der ehrlichen Wirtschaftlichkeitsrechnung. Die Einspeisevergütung sinkt planmäßig, negative Strompreise machen den Eigenverbrauch noch wichtiger, und steuerlich bleibt die Lage für deine Kunden komfortabel. Wer das souverän erklärt, verkauft – und zwar das größere Paket aus PV, Speicher und Wärmepumpe.
Wenn dein Engpass nicht das Fachwissen, sondern die Zahl qualifizierter Anfragen ist, lass uns in einem kurzen Validierungsgespräch durchrechnen, ob und wie wir dir planbar mehr passende Kunden bringen können. Hier geht es zum Kontakt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die genauen Sätze unterliegen einer regelmäßigen Degression und werden schrittweise abgesenkt. Maßgeblich ist der zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültige Satz – dieser bleibt dann über die gesamte Förderdauer fest. Aktuelle Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur; prüfe sie vor jedem Angebot.
Bekommt man bei negativen Strompreisen 2026 keine Einspeisevergütung mehr?
Für neue Anlagen entfällt die Vergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Diese treten meist an sonnigen, verbrauchsarmen Tagen auf. Mit Batteriespeicher, Wärmepumpe und Lastmanagement lässt sich der Strom in diesen Stunden selbst nutzen statt einspeisen.
Lohnt sich Photovoltaik 2026 trotz sinkender Vergütung noch?
Ja. Der wirtschaftliche Hebel liegt im Eigenverbrauch: Eine selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Bezugspreis und ist damit mehr wert als die Einspeisevergütung. Wer jetzt baut, sichert sich zudem den aktuellen Vergütungssatz für 20 Jahre.
Gilt der Nullsteuersatz für PV-Anlagen 2026 weiter?
Der Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf und an Wohngebäuden besteht weiter. Für typische private Anlagen fällt damit keine Umsatzsteuer an. Bei steuerlichen Detailfragen sollte der Kunde seinen Steuerberater einbeziehen.
Was ist beim Marktstammdatenregister zu beachten?
Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine korrekte und fristgerechte Eintragung ist Voraussetzung für die Vergütung – Fehler kosten den Kunden Geld und führen oft zu Reklamationen.
Sollte ich Kunden 2026 zu Volleinspeisung oder Teileinspeisung raten?
Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch ist für die meisten Haushalte wirtschaftlicher, weil selbst genutzter Strom mehr wert ist. Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei Standorten mit geringem Eigenverbrauch, etwa Zweitdächern ohne nennenswerten Haushaltsbedarf.
Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?
Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.
Validierungsgespräch starten