EEG-Reform 2027: Was das Aus der Einspeisevergütung für PV-Betriebe heißt
Das Kabinett hat am 29.07.2026 das Aus der festen Einspeisevergütung beschlossen. Was CfD und Direktvermarktung für deine Angebote und deinen Vertrieb bedeuten.

Die EEG-Reform 2027 beendet die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen und ersetzt sie durch eine befristete Übergangszahlung sowie den Wechsel in die Direktvermarktung über zweiseitige Differenzverträge (CfD). Für dich als PV-Fachbetrieb heißt das: Ab 2027 verkaufst du keine reine Einspeise-Rendite mehr, sondern Eigenverbrauch, Speicher und Steuerung. Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, endgültig ist er aber noch nicht. Bestandsanlagen und alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 ans Netz gehen, behalten ihre bisherige Vergütung. Genau dieses Zeitfenster ist dein stärkstes Verkaufsargument für die kommenden Monate.
Was genau hat das Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen?
Das Kabinett hat den Regierungsentwurf zum EEG 2027 samt Netzanschlusspaket verabschiedet, der die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abschafft. <cite index="17-7,17-8,17-9">Das Bundeskabinett hat beide Entwürfe am 29. Juli 2026 beschlossen, mit nur geringfügigen Änderungen gegenüber der Anhörungsfassung; die Bundestagsberatung folgt ab September, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 geplant.</cite>
Wichtig für deine Kundengespräche: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Recht. <cite index="7-13">Der Bundestag befasst sich ab September 2026 mit dem Entwurf, und die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission läuft zum Jahresende aus.</cite> Der Zeitdruck kommt also nicht aus Berlin allein, sondern aus Brüssel. <cite index="17-10">Treiber des Zeitplans ist die zum Jahresende auslaufende EU-Beihilfegenehmigung des EEG.</cite>
Rechne damit, dass sich Details noch verschieben. <cite index="7-14">Aus der SPD-Fraktion und vom Bundesverband Solarwirtschaft werden substanzielle Änderungen gefordert, die endgültige Fassung kann von den beschlossenen Regelungen abweichen.</cite> Kommuniziere gegenüber Kunden deshalb sauber: beschlossen ist die Richtung, nicht jedes Detail.
Was passiert mit der festen Einspeisevergütung?
Sie läuft für Neuanlagen aus und wird durch ein gestuftes Übergangsmodell ersetzt. <cite index="4-9,4-10,4-11">Nach dem aktuellen Entwurf soll die bisherige feste Einspeisevergütung 2027 für neue Photovoltaikanlagen auslaufen. Statt eines sofortigen Endes ist ein gestuftes Übergangsmodell vorgesehen. Es soll kleinen PV-Anlagen Zeit geben, bevor eingespeister Solarstrom grundsätzlich direkt vermarktet werden muss.</cite>
Der ursprünglich befürchtete harte Schnitt ist damit vom Tisch. <cite index="7-17">Der ursprüngliche Arbeitsentwurf aus dem Februar 2026 sah einen abrupten Förderstopp für Anlagen unter 25 kW vor; die Kabinettsfassung staffelt den Ausstieg stattdessen nach Leistungsklasse und Inbetriebnahme.</cite> Statt garantierter Zahlung tritt eine befristete Zahlung. <cite index="4-20">Für bestimmte Neuanlagen ist eine Übergangszahlung für höchstens 36 Monate geplant.</cite>
Und die entscheidende Nachricht für deinen Bestandskunden-Vertrieb:
Bestandsanlagen bleiben geschützt. Wer bis Ende 2026 ans Netz geht, behält seine Vergütung für die vollen 20 Jahre, unabhängig vom weiteren Ausgang der Reform.
<cite index="3-1">Das EEG 2027 soll für Neuanlagen gelten; Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 bleiben im heutigen System.</cite>
Was sind Differenzverträge (CfD) und warum kommen sie?
Ein Contract for Difference ist ein zweiseitiger Differenzvertrag, der die feste Vergütung durch ein marktnahes Modell mit Rückzahlungspflicht ersetzt. <cite index="13-6,13-7">Contracts for Difference im EEG-Kontext sind staatliche Differenzverträge, bei denen PV-Betreiber einen fixen Referenzpreis erhalten: Liegt der Marktpreis darüber, zahlen sie den Überschuss zurück, liegt er darunter, gleicht der Staat die Differenz aus. Damit ersetzt das neue System die bisherige feste Einspeisevergütung durch ein marktnahes Vergütungsmodell.</cite>
Der Unterschied zum heutigen Modell ist die Symmetrie. <cite index="6-8,6-9,6-10">Beim bisherigen Marktprämienmodell zahlt der Staat drauf, wenn der Marktpreis unter dem Referenzwert liegt, steigt der Preis, profitiert der Betreiber unbegrenzt. Diese Asymmetrie endet mit CfDs: Liegt der Marktpreis unter dem Referenzwert, erhält der Betreiber die Differenz. Liegt er darüber, zahlt der Betreiber die Differenz zurück.</cite> Das nennt man Übergewinnabschöpfung oder Clawback.
Der Antrieb kommt aus dem EU-Recht. <cite index="16-6,16-7">Mit einer Reform der EU-Strombinnenmarktverordnung wurde festgelegt, dass für bestimmte erneuerbare Energien bei direkten Preisstützungssystemen künftig zweiseitige CfDs oder gleichwertige Systeme einzuführen sind. Spätestens ab Juli 2027 müssen diese Vorgaben umgesetzt sein.</cite>
Für deine Angebotskalkulation relevant: CfD ist kein Randthema für Kleinstanlagen. <cite index="17-4">Kern der Reform sind zweiseitige Differenzverträge für Neuanlagen ab 100 kW.</cite> Für kleine Dachanlagen greift zunächst die Übergangszahlung, für Gewerbe- und Großdächer wird die Direktvermarktung mit CfD schneller relevant.
Was bedeutet die Reform konkret für neue Anlagen ab 2027?
Der wirtschaftliche Schwerpunkt verschiebt sich klar vom Netz ins Gebäude. <cite index="8-15,8-16,8-17">Die Reform entwertet Einspeisung, nicht Solarstrom. Wer seinen Strom ins Netz schiebt, verliert Planbarkeit und Marge. Wer ihn im eigenen Gebäude verkauft, ist davon kaum betroffen.</cite>
Dazu kommt eine technische Grenze, die den Speicher zum Standard macht. <cite index="1-15,1-16">Ab 2027 installierte Anlagen werden dauerhaft auf maximal 50 Prozent Einspeisung begrenzt, sofern der Strom nicht vollständig selbst verbraucht oder gespeichert wird. Ein Stromspeicher hebt diese Grenze faktisch auf.</cite>
Für deinen Vertrieb heißt das: Das reine Einspeise-Argument trägt ab 2027 nicht mehr. Eigenverbrauch, Speicher und Steuerung werden zur Pflichtausstattung im Angebot. <cite index="4-22">Für neue PV-Anlagen werden Eigenverbrauch, Batteriespeicher und eine intelligente Steuerung wichtiger.</cite>
Wo bleibt das Geschäft stabil?
Überall dort, wo der Strom im Objekt bleibt. Mieterstrom ist ein gutes Beispiel: <cite index="8-18,8-19">Bei einem typischen Mieterstromprojekt landet nur der Überschuss im Netz. Der weit überwiegende Teil des Ertrags stammt aus dem Stromverkauf an die Mieter, zu einem Preis, der ein Vielfaches der Einspeisevergütung beträgt.</cite> Wer solche Modelle beherrscht, ist von der Reform am wenigsten betroffen.
Vergleich: Fördersystem bis 2026 vs. ab 2027
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was sich für Neuanlagen ändert und was in deinen Angeboten neu gewichtet werden muss.
| Kriterium | Bis 31.12.2026 (Bestand) | Ab 2027 (Neuanlagen) |
|---|---|---|
| Vergütungsmodell | Feste Einspeisevergütung, 20 Jahre | Befristete Übergangszahlung, dann Direktvermarktung |
| Übergangszahlung klein (< 50 kW) | Nicht nötig | Bis Ende 36. Monat befristet |
| CfD / Rückzahlungspflicht | Nein | Ja, vor allem ab 100 kW |
| Einspeisegrenze | Nach geltenden Regeln | Dauerhaft 50 % ohne Speicher |
| Speicher | Renditebooster, optional | Faktisch Standard |
| Verkaufsargument | Sichere Einspeise-Rendite | Eigenverbrauch, Autarkie, Steuerung |
| Planbarkeit für Kunden | Sehr hoch | Marktabhängiger |
Was bedeutet das für deine Nachfrage und deinen Vertrieb?
Kurzfristig ist die Reform ein Nachfrage-Turbo, mittelfristig ein Beratungs-Upgrade. Das enge Zeitfenster bis Ende 2026 erzeugt einen klaren, ehrlichen Handlungsdruck bei Eigentümern. Genau in solchen Phasen entscheidet die Geschwindigkeit deiner Anfragenbearbeitung darüber, wer den Auftrag holt.
Praktisch gilt für dich als Geschäftsführer:
- 1Bestandskunden reaktivieren: Jeder Interessent, der 2025 abgesprungen ist, hat jetzt einen konkreten Grund, doch noch 2026 zu bauen.
- 2Angebot neu bauen: PV plus Speicher plus Steuerung als Paket statt reiner Modulmontage.
- 3Vertriebsargument umstellen: Weg von der Einspeise-Rendite, hin zu Eigenverbrauchsquote und Stromkostenersparnis.
- 4Anfragen schnell qualifizieren: Bei zeitkritischen Themen zählt Reaktionszeit. Wer erst nach drei Tagen zurückruft, verliert.
Ehrlich bleiben lohnt sich hier auch fachlich, denn die Branche warnt selbst vor Übertreibung. <cite index="3-5">Der Bundesverband Solarwirtschaft wertet den Beschluss als Rückschritt und warnt vor einem Markteinbruch bei privaten Dachanlagen.</cite> Für dich heißt das: Beratung, die sauch nach 2026 trägt, wird zum Wettbewerbsvorteil.
Wenn du in den nächsten Monaten mehr qualifizierte Anfragen brauchst, statt in Diskussionen mit Preisjägern zu versanden, sind exklusive, telefonisch vorqualifizierte Anfragen der Hebel. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Referenzen und Kundenstimmen, einen Überblick über das Vorgehen findest du unter Leistungen.
In einem Markt, der sich rechtlich neu sortiert, gewinnt nicht der billigste Anbieter, sondern der, der am schnellsten und kompetentesten beim richtigen Kunden ist.
Für wen lohnt sich jetzt welche Strategie?
Für nahezu jeden Fachbetrieb lohnt sich eine Doppelstrategie: das Zeitfenster 2026 maximal nutzen und parallel das Angebot für die Welt ab 2027 vorbereiten. Reine Einspeise-Verkäufer geraten unter Druck, Betriebe mit Kompetenz in Eigenverbrauch, Speicher, Wärmepumpen-Kopplung und Mieterstrom gewinnen.
Wer heute schon Speicher, Energiemanagement und Sektorenkopplung sauber beherrscht, hat den Systemwechsel im Prinzip vorweggenommen. <cite index="14-9,14-10">Langfristig wird die Photovoltaik-Branche auf eine stärkere Diversifikation der Geschäftsmodelle setzen müssen. Die Zeiten, in denen allein die EEG-Vergütung ausreichte, um Projekte wirtschaftlich zu machen, gehen zu Ende.</cite>
Der Systemwechsel ist beschlossen, das Zeitfenster ist real und der Beratungsbedarf bei deinen Kunden war selten so hoch. Wenn du diese Nachfrage in planbare, qualifizierte Termine übersetzen willst, sichere dir ein kostenloses Erstgespräch. Wir prüfen gemeinsam, wie viele passende Anfragen in deinem Gebiet realistisch sind, und du entscheidest ohne Risiko. Starte über unseren Konfigurator oder direkt über Kontakt.
Häufige Fragen
Wird die Einspeisevergütung ab 2027 wirklich abgeschafft?
Für neue PV-Anlagen ja. Der am 29. Juli 2026 beschlossene Regierungsentwurf beendet die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen und ersetzt sie durch eine befristete Übergangszahlung und die Direktvermarktung. Der Kabinettsbeschluss ist aber noch kein geltendes Recht, die Bundestagsberatung läuft ab September 2026.
Behalten Bestandsanlagen ihre Vergütung?
Ja. Bestandsanlagen und alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre bisherige Vergütung für die vollen 20 Jahre, unabhängig vom weiteren Verlauf der Reform.
Was ist ein Differenzvertrag (CfD)?
Ein zweiseitiger Differenzvertrag garantiert einen Referenzpreis: Liegt der Marktpreis darunter, zahlt der Staat die Differenz. Liegt er darüber, zahlt der Betreiber den Überschuss zurück (Übergewinnabschöpfung). CfD ist vor allem für Neuanlagen ab 100 kW relevant.
Warum kommt die Reform ausgerechnet 2027?
Treiber ist EU-Recht. Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG läuft Ende 2026 aus, und die EU-Strombinnenmarktverordnung verlangt zweiseitige CfDs oder gleichwertige Systeme spätestens ab Juli 2027.
Was bedeutet das für meine PV-Angebote als Fachbetrieb?
Das reine Einspeise-Argument trägt ab 2027 nicht mehr. Eigenverbrauch, Speicher und intelligente Steuerung werden zum Standard, weil Neuanlagen ohne Speicher dauerhaft auf 50 Prozent Einspeisung begrenzt werden. Verkaufe künftig Eigenverbrauchsquote und Stromkostenersparnis statt Einspeise-Rendite.
Sollte ich meinen Kunden zur Inbetriebnahme noch 2026 raten?
Für viele Eigentümer ist das wirtschaftlich sinnvoll, weil sie sich so die feste Vergütung nach altem Recht sichern. Kommuniziere dabei fair: Es gibt kein sofortiges Förder-Aus, sondern einen Systemwechsel mit Übergangszahlung. Ehrliche Beratung schützt deine Glaubwürdigkeit.
Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?
Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.