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Markt & Recht·27. Juni 2026·8 Min. Lesezeit

EEG-Reform 2027: Warum 2026 dein stärkstes PV-Verkaufsargument ist

Die feste Einspeisevergütung steht vor dem Aus. Warum 2026 für PV-Betriebe das stärkste Verkaufsargument seit Jahren ist und wie du es nutzt.

EEG-Reform 2027: Warum 2026 dein stärkstes PV-Verkaufsargument ist

Die geplante EEG-Reform 2027 ist für deinen PV-Betrieb kein Risiko, sondern das stärkste Verkaufsargument seit Jahren. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen zum 1. Januar 2027 abzuschaffen. Das heißt konkret: 2026 ist nach aktuellem Stand das letzte Jahr, in dem dein Kunde sich 20 Jahre garantierte Vergütung sichern kann. Wer das in jedem Verkaufsgespräch sauber einsetzt, verkürzt Entscheidungszyklen und schließt mehr Aufträge ab, weil aus dem ewigen "irgendwann mal" ein klarer Stichtag wird.

Wichtig vorab und für jedes Kundengespräch: Die Reform ist ein Entwurf, kein beschlossenes Gesetz. <cite index="3-13,3-14,3-15">Die Informationen beziehen sich auf den Arbeitsentwurf zur EEG-Novelle 2027, der Ende Februar 2026 bekannt wurde. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der sich noch im parlamentarischen Prozess befindet. Die endgültige Fassung kann von den hier beschriebenen Plänen abweichen.</cite> Genau diese Unsicherheit ist dein Hebel: Niemand weiß, ob die Bedingungen 2027 schlechter werden, aber jeder weiß, dass sie bis Ende 2026 sicher gut sind.


Was plant die EEG-Reform 2027 konkret?

Die Reform schafft die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab und verlagert das Erlösrisiko auf die Betreiber. <cite index="1-3">Der Referentenentwurf sieht vor: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll vollständig entfallen, die Direktvermarktungspflicht soll auf alle Anlagengrößen ausgeweitet werden und Mehrerlöse in Hochpreisphasen sollen künftig teilweise abgeschöpft werden.</cite>

Im Detail betrifft das nach aktuellem Stand vor allem die kleinen Dachanlagen, also dein Kerngeschäft:

  • Ende der festen Vergütung: <cite index="9-20,9-21,9-22">PV-Anlagen mit einer Solarleistung von bis zu 25 Kilowatt-Peak sollen keine Einspeisevergütung mehr bekommen. Betroffen wären also neue Solaranlagen im Heimbereich, die ab 1. Januar 2027 in Betrieb gehen.</cite>
  • Direktvermarktung statt Festpreis: <cite index="10-17,10-18">Hauseigentümer müssen den Solarstrom dann entweder selbst verbrauchen und mit Solarstromspeicher zwischenlagern, oder sich selbst um die Direktvermarktung kümmern. Das bedeutet, sie müssen einen Abnehmer finden und den Solarstrom dann zum Marktpreis verkaufen.</cite>
  • 50-Prozent-Kappung: <cite index="10-19">Darüber hinaus soll die Einspeisung ins Netz auf die Hälfte der maximalen Leistung der Solaranlage begrenzt werden.</cite>
  • Übergangslösung ohne Festpreis: <cite index="1-19">Anlagen unter 25 kW sollen lediglich einen Anspruch auf eine förderfreie Abnahme durch den Netzbetreiber haben: Der eingespeiste Strom wird abgenommen, aber nicht vergütet.</cite>

Was bisher als Standard galt, soll für Neuanlagen abgeschafft werden. Genau dieser Stichtag macht 2026 zum Verkaufsjahr.

Der Hintergrund ist beihilferechtlich, nicht ideologisch: <cite index="1-6,1-7">Das aktuelle EEG ist beihilferechtlich nur noch bis Ende 2026 genehmigt, und ein neues Gesetz muss daher zwingend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.</cite> Das ist ein hartes Datum, das du in jedem Beratungsgespräch sauber begründen kannst.


Warum ist 2026 das stärkste Verkaufsargument seit Jahren?

Weil dein Kunde 2026 noch den vollen Bestandsschutz bekommt und ab 2027 in die Unsicherheit läuft. Der entscheidende juristische Punkt: Bestehende und bis Ende 2026 in Betrieb genommene Anlagen sind von der Reform nicht betroffen.

<cite index="3-23,3-24,3-25">Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, kann beruhigt sein: Die bei Inbetriebnahme zugesicherte Vergütung gilt für die vollen 20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr. Daran ändert auch die geplante EEG-Reform nichts. Der Bestandsschutz ist gesetzlich verankert.</cite> <cite index="9-3">Obwohl das Gesetz schon mehrfach reformiert wurde, änderte sich die Vergütung für Bestandsanlagen rückwirkend bisher noch nie.</cite>

Daraus ergeben sich drei Argumente, die in jedem Angebot stehen sollten:

  1. 1Planungssicherheit für die Finanzierung. <cite index="4-5,4-6">Wenn dein Kunde eine PV-Anlage finanziert, kann er die Einnahmen aus der Einspeisung sicher kalkulieren. Banken und Kreditgeber schätzen diese Planbarkeit, was sich in besseren Konditionen niederschlagen kann.</cite>
  2. 2Schutz vor Marktschwankungen. <cite index="4-7,4-8">Börsenstrompreise können stark schwanken, von über 15 ct/kWh bis hin zu negativen Preisen. Mit der festen EEG-Vergütung ist man von diesen Schwankungen völlig unabhängig.</cite>
  3. 3Günstige Systemkosten obendrauf. <cite index="13-27,13-28">Wer 2026 investiert, profitiert von Systemkosten auf historischem Tiefstand bei immer noch garantierter EEG-Förderung für 20 Jahre, bevor das bisherige Fördersystem 2027 ausläuft.</cite>

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 noch?

Für Anlagen bis 10 kWp liegt sie seit Februar 2026 bei rund 7,78 ct/kWh in der Teileinspeisung, mit weiterer Absenkung im August. <cite index="11-1,11-2">Für Photovoltaik-Anlagen bis 10 kWp gelten ab 1.2.2026 die EEG-Einspeisevergütungssätze von 7,78 ct/kWh für eine Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh für die Volleinspeisung. Ab August 2026 werden diese Vergütungssätze abgesenkt.</cite>

Die Degression läuft weiter im Halbjahresrhythmus. <cite index="15-10">Von August 2026 bis Januar 2027 reduzieren sich die Sätze leicht auf 7,71 ct/kWh und 12,23 ct/kWh bis 10 kWp.</cite> Für die nächstgrößere Klasse gilt: <cite index="12-5">Bei neuen PV-Anlagen mit 10 bis 40 kWp Leistung sind es 6,73 ct/kWh bei Teileinspeisung und 10,35 ct/kWh bei Volleinspeisung.</cite>

7,78 ct/kWh
Teileinspeisung bis 10 kWp (ab Feb 2026)
20 Jahre
garantierte Vergütung bei Inbetriebnahme bis Ende 2026
01.01.2027
geplanter Stichtag für das Ende der festen Vergütung

Quellenattribution für dein Gespräch: Die Fördersätze werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht, die Reformpläne stammen aus dem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, und die schärfste Kritik kommt vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). <cite index="2-4,2-5">Der BSW-Solar nennt den Entwurf einen Frontalangriff auf die Energiewende. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig warnt, die Abschaffung der EEG-Vergütung und die Direktvermarktungspflicht würden die Bürger-Energiewende zum Stillstand bringen.</cite>


2026 vs. 2027: Was ändert sich für deinen Kunden?

Kurz gesagt: 2026 bekommt dein Kunde Planbarkeit, 2027 trägt er das Marktrisiko selbst. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede nach aktuellem Entwurfsstand zusammen, ideal als Argumentationsgrundlage im Beratungsgespräch.

KriteriumInbetriebnahme bis 31.12.2026Inbetriebnahme ab 01.01.2027 (geplant)
Feste EinspeisevergütungJa, 20 Jahre garantiertNein, entfällt für Anlagen unter 25 kWp
Vergütung pro kWh (bis 10 kWp)ca. 7,78 ct, fix über 20 Jahreschwankender Marktwert oder unentgeltliche Abnahme
Erlösrisikoträgt im Wesentlichen das Systemträgt der Betreiber selbst
Direktvermarktungnicht erforderlichPflicht, schrittweise für alle Anlagen
Einspeisegrenzeregulärdauerhafte 50-Prozent-Kappung geplant
Bestandsschutzvoll abgesichertgilt nicht für Neuanlagen ab Stichtag

Was das wirtschaftlich bedeutet, zeigt der Entwurf bei der Einspeisung deutlich. <cite index="2-14,2-15">Eine 2026er-Anlage erhält rund 7,78 ct/kWh, garantiert für 20 Jahre. Die 2027er-Anlage bekommt für ihre Einspeisung keine feste Vergütung mehr, sondern den schwankenden Marktwert, der mittags oft bei 1 bis 3 ct/kWh oder darunter liegt.</cite> Das ist kein Detail, sondern ein Systemwechsel, den du in einem Satz erklären kannst.


Verkauft sich PV ab 2027 dann nicht mehr?

Doch, aber das Verkaufsgespräch verschiebt sich von der Einspeisung zum Eigenverbrauch. Genau hier liegt deine zweite große Chance als Fachbetrieb: Wer den Eigenverbrauch beherrscht, verkauft auch nach 2027 wirtschaftlich überzeugende Anlagen.

<cite index="3-8,3-9">Der Hauptwert einer PV-Anlage liegt im Eigenverbrauch. Bei einem Netzstrompreis von rund 37 ct/kWh und Erzeugungskosten von unter 8 ct/kWh spart man mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde rund 29 ct.</cite> Der Hebel ist also nicht die Förderung, sondern der vermiedene Netzstrombezug. <cite index="13-29">Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom ist mit etwa 35 Cent pro kWh Ersparnis rund dreimal so viel wert wie die beste Volleinspeisungsvergütung.</cite>

Die strategische Antwort, die du deinen Kunden mitgibst, ist die Eigenverbrauchsmaschine aus PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox. <cite index="2-9,2-10">Wer diese Komponenten von Anfang an mitdenkt, baut keine Anlage, die auf Einspeisung angewiesen ist, sondern ein Energiesystem, das vom Gesetzgeber sogar belohnt wird. Das ist die eigentliche strategische Antwort auf das EEG 2027.</cite>

Für deinen Wärmepumpen- und Elektrobereich ist das ein willkommener Cross-Selling-Anker: Wer jetzt PV plant, plant Speicher, Wärmepumpe und Wallbox gleich mit. Wie du diese kombinierten Anfragen planbar generierst, zeigen unsere Leistungen.


Wie machst du aus dem Stichtag mehr Aufträge?

Indem du den Zeitdruck nicht im Markt verpuffen lässt, sondern in einen vollen Anfragentrichter übersetzt. Das Argument "2026 ist das letzte Jahr" wirkt nur, wenn es bei genügend kaufbereiten Hausbesitzern ankommt, und zwar bevor der Wettbewerb es ausspielt.

In der Praxis scheitern viele Betriebe 2026 nicht am Argument, sondern an drei Engpässen:

  • Zu wenig Anfragen im richtigen Moment. Der Stichtag erzeugt Nachfrage, aber sie verteilt sich auf den ganzen Markt. Wer nicht aktiv Anfragen generiert, sieht den Boom bei anderen.
  • Unqualifizierte Kontakte. Ein Stichtag-Argument bei Leuten ohne eigenes Dach oder Budget verbrennt Beraterzeit. Du brauchst vorqualifizierte, exklusive Anfragen statt geteilter Massenleads.
  • Zu lange Reaktionszeit. Bei einem zeitkritischen Argument zählt Geschwindigkeit. Wer drei Tage später zurückruft, verliert gegen den schnelleren Mitbewerber.

Genau hier setzt Anfragenfluss an: exklusive, telefonisch vorqualifizierte Anfragen, damit dein Team mit dem Stichtag-Argument bei den richtigen Leuten landet. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Referenzen und Kundenstimmen.


Die EEG-Reform 2027 ist dein Rückenwind, vorausgesetzt, du hast genug qualifizierte Gespräche, um sie zu nutzen. Mit über 270 betreuten Fachbetrieben, mehr als 180 Kunden und über 2.000 vereinbarten Vor-Ort-Terminen wissen wir bei Anfragenfluss aus Freiburg, wie aus einem Marktargument planbar Aufträge werden. Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch durchrechnen, wie viele zusätzliche, vorqualifizierte PV-Anfragen 2026 für deinen Betrieb realistisch sind. Jetzt unverbindlich Anfragen-Potenzial prüfen oder direkt deine Anforderungen im Konfigurator hinterlegen.

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Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.