← Alle Neuigkeiten
Markt & Recht·03. September 2026·9 Min. Lesezeit

BEG-Reform ab 21. Juli 2026: Gekürzte Fördersätze in Anfragen verwandeln

Die BEG-Reform senkt seit dem 21. Juli 2026 die Fördersätze und staffelt sie bis 2030 degressiv. Wie du den Förder-Countdown für deinen Heizungsbetrieb in planbare Anfragen umwandelst.

BEG-Reform ab 21. Juli 2026: Gekürzte Fördersätze in Anfragen verwandeln

Die BEG-Reform bedeutet für dich als Heizungsbetrieb kein Auftragsrisiko, sondern ein Verkaufsargument mit Ablaufdatum. Seit dem 21. Juli 2026 gilt: Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel entfällt, und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit fallen von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab 1. Februar 2027 sinkt die Förderung dann halbjährlich weiter, bis mindestens 2030. Für dich heißt das konkret: Jeder Monat, den ein Kunde zögert, kostet ihn bares Geld, und genau dieser Countdown ist dein stärkstes Argument, um Interessenten jetzt zum Abschluss zu bewegen.

Für Geschäftsführer von Heizungs-, SHK- und Wärmepumpen-Fachbetrieben ist das kein Grund zur Sorge. Der Markt läuft. <cite index="19-5,19-6">Rund 195.000 Heizungs-Wärmepumpen wurden von Januar bis Juni 2026 an Großhandel und Fachhandwerk geliefert, ein Plus von 40 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025.</cite> Die entscheidende Frage ist nicht, ob Nachfrage da ist, sondern ob du sie in deinen Auftragsbüchern landest, bevor der nächste Absenkungsstichtag deine Kunden verunsichert.


Was ändert sich mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 konkret?

Kurz gesagt: Die Grundstruktur bleibt, aber fast jeder Bonus wird kleiner. <cite index="2-4,2-5,2-6">Die Bundesförderung effiziente Gebäude wurde angepasst, seit dem 21.7.2026 gelten neue Konditionen.</cite> <cite index="7-9,7-10">Die Grundstruktur der BEG bleibt vollständig erhalten. Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für die weiteren Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen und Anlagentechnik.</cite>

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Grundförderung: Bleibt bei 30 Prozent. <cite index="1-10,1-11">Die Grundförderung von 30 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bleibt bestehen, der maximale Kostenansatz sinkt jedoch von 30.000 Euro auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.</cite>
  • Klimageschwindigkeitsbonus: <cite index="1-16,1-17">Beträgt seit dem 21. Juli 2026 nur noch 16 Prozent statt bisher 20 Prozent der förderfähigen Kosten.</cite>
  • Effizienzbonus für natürliche Kältemittel: Ersatzlos gestrichen. <cite index="8-1">Der bisherige Wärmepumpenbonus von 5 Prozent für Wärmequellen wie Wasser, Erdreich oder Abwasser sowie für Luftwärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist zum 21.07.2026 entfallen.</cite>
  • Einkommensbonus: Neu gestaffelt. <cite index="9-8">Ein neuer dreistufiger Einkommensbonus kann bis zu 40 Prozent betragen, abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen.</cite>
  • Familienzuschlag: Neu. <cite index="11-2,11-3">Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, wird das zu versteuernde Einkommen bei der Berechnung einmalig und fiktiv um 10.000 Euro reduziert, dadurch qualifizieren sich Familien deutlich schneller für eine höhere Bonusstufe.</cite>

Wichtig für die Beratung: <cite index="14-3">Die Bausteine lassen sich kombinieren, der Gesamtzuschuss ist aber gedeckelt, auf 80 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro und sonst auf 70 Prozent.</cite>


Wie hoch ist die Förderung ab 21. Juli 2026 noch, und wann sinkt sie weiter?

Der maximale Zuschuss für eine Wärmepumpe in der ersten Wohneinheit liegt aktuell bei 22.400 Euro, doch dieser Wert schrumpft ab 2027 planmäßig. <cite index="8-3,8-4,8-5">Mit den möglichen Boni werden in der Regel höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, abhängig vom Haushaltseinkommen sind bis zu 80 Prozent möglich, damit beträgt der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit derzeit 22.400 Euro.</cite>

Der eigentliche Hebel für deine Verkaufsgespräche ist die degressive Staffelung. <cite index="7-16,7-17">Die erste weitere Absenkungsstufe folgt zum 1. Februar 2027, wenn die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte sinken.</cite> Und das ist erst der Anfang: <cite index="16-10,16-11,16-12">Zum Start liegt die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro statt bisher 30.000 Euro, dieser Betrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab August 2030.</cite>

Beim Klimageschwindigkeitsbonus läuft die Uhr noch schneller. <cite index="8-9,8-10,8-11">Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt zum 1. August 2028 vollständig.</cite>

Die Förderstaffel bis 2030 im Überblick

Diese Tabelle zeigt die Richtung. Nutze sie als Gesprächsleitfaden, aber verweise deine Kunden für den verbindlichen Einzelfall immer auf KfW und Energieberater.

KriteriumBis 20.07.2026 (alt)Ab 21.07.2026 (neu)Ab 01.02.2027Trend bis 2030
Grundförderung30 %30 %30 %stabil
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %12 %entfällt ab 08/2028
Effizienzbonus (nat. Kältemittel)5 %0 %0 %gestrichen
Förderfähige Kosten 1. WE30.000 €28.000 €27.250 €fällt auf 22.000 €
Max. Gesamtdeckel70 / 80 %70 / 80 %70 / 80 %stabil

Jeder halbe Jahr Verzögerung kostet den Kunden 750 Euro Kostenbasis und vier Prozentpunkte Klimabonus. Das ist kein weiches Argument, das ist Mathematik.


Warum sind natürliche Kältemittel ab 2028 kein Bonus mehr, sondern Pflicht?

Weil der Gesetzgeber sie vom freiwilligen Extra zur Grundvoraussetzung macht. Der bisherige Bonus wurde gestrichen, weil natürliche Kältemittel zum Marktstandard werden. <cite index="11-4,11-5">Der bisherige Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel oder die Wärmequellen Erdreich, Wasser oder Abwasser nutzen, entfällt seit der Fördernovelle, der Einsatz natürlicher Kältemittel soll als gesetzlicher Marktstandard etabliert werden.</cite>

Für dich als Fachbetrieb heißt das zweierlei. Erstens: <cite index="16-8,16-9">Der bisherige 5-Prozent-Effizienzbonus für natürliche Kältemittel oder Erdwärme entfällt ersatzlos, der Einsatz natürlicher Kältemittel wird ab dem 01.01.2028 ohnehin zur Pflichtfördervoraussetzung.</cite> Zweitens: Prüfe frühzeitig, ob deine bevorzugten Modelle das erfüllen. <cite index="9-1,9-2,9-3">Seit 2026 werden Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan R290 gefördert, Anlagen mit synthetischen Kältemitteln wie R410A oder R32 sind nicht mehr förderfähig.</cite>

Achte in der Beratung außerdem auf die technischen Mindestanforderungen, die unabhängig von der Reform gelten. <cite index="8-15">Die Wärmepumpe muss eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen.</cite> Nur gelistete Geräte sind förderfähig, das solltest du bei jedem Angebot mitdenken.


Was solltest du deinen Kunden zum Antrag und zur Übergangsfrist sagen?

Die klare Botschaft lautet: Erst Antrag, dann Auftrag, und je früher, desto besser. Der wichtigste Beratungshinweis betrifft die Reihenfolge. <cite index="12-13">Wichtig: Antrag vor Auftragsvergabe an den Heizungsbauer.</cite> Wer das umdreht, verliert den Anspruch.

Die Umstellungsphase im Juli 2026 hat gezeigt, wie fragil das Timing ist. <cite index="6-16,6-17">Die Umstellungsphase bei KfW und BAFA ist beendet, neue Bestätigungen zum Antrag und technische Projektbeschreibungen können wieder erstellt werden.</cite> Die Lehre daraus für deine Kundenkommunikation: <cite index="6-6,6-7">Es ist wichtig, Förderanträge nicht erst am letzten Tag einer Frist vorzubereiten, eine vollständige technische Planung, belastbare Angebote und rechtzeitig erstellte Antragsbestätigungen reduzieren das Risiko bei kurzfristigen Änderungen oder technischen Ausfällen.</cite>

Bereits gestellte oder bewilligte Anträge musst du niemandem madig reden. <cite index="7-3,7-4">Was passiert mit einem bereits gestellten oder bewilligten Antrag? Beide Fälle sind geschützt.</cite> Das nimmt Kunden die Angst, jetzt eine Fehlentscheidung zu treffen.


Wie verwandelst du den Förder-Countdown in konkrete Anfragen?

Indem du das Ablaufdatum der Förderung zum Kern deiner Kundenansprache machst, statt es zu verstecken. Ein sinkender Fördersatz ist der beste Grund, warum ein Interessent jetzt und nicht irgendwann handeln sollte. Die Marktdaten geben dir dabei Rückenwind.

195.000
Heizungs-Wärmepumpen im 1. Halbjahr 2026 (BWP/BDH)
+40 %
Absatzwachstum ggü. Vorjahreszeitraum
48,7 %
Marktanteil Wärmepumpe im Q1 2026, erstmals Nr. 1

<cite index="25-5,25-6">Im ersten Quartal 2026 wurden nach Zahlen des BDH rund 83.500 Heizungs-Wärmepumpen abgesetzt, mit einem Marktanteil von 48,7 Prozent war die Wärmepumpe laut BWP erstmals das meistverkaufte Heizsystem in Deutschland, vor der Gasheizung.</cite> Die Nachfrage ist also da. Deine Aufgabe ist es, sie zu dir zu lenken und aus dem Countdown eine Handlungsaufforderung zu machen.

Drei Hebel, die sofort wirken

  1. 1Mach die Frist zum Betreff. Ob Werbeanzeige, Angebots-Mail oder Erstgespräch: Formuliere den nächsten Absenkungsstichtag als konkretes Datum mit Euro-Betrag. "Bis zum 1. Februar 2027 sichern Sie sich noch die volle Kostenbasis" schlägt jedes vage "Jetzt Wärmepumpe sichern".
  2. 2Qualifiziere vor, bevor du rausfährst. Nicht jede Anfrage ist ein Auftrag. Kläre Gebäudealter, aktuelles Heizsystem und Einkommenssituation, bevor dein Monteur einen Termin verbrennt. Genau hier setzen unsere telefonisch vorqualifizierten Anfragen an, damit dein Team nur Termine fährt, die zum Abschluss passen.
  3. 3Rechne den Countdown vor. Zeige dem Kunden schwarz auf weiß, was ihn Warten kostet. Ein einfaches Vorher-Nachher-Blatt mit der Förderstaffel oben schließt mehr Aufträge als jeder Rabatt.

Wer heute nicht über die sinkende Förderung spricht, überlässt das Argument dem Wettbewerber, der zuerst anruft.

Die Betriebe, mit denen wir zusammenarbeiten, spüren genau diesen Effekt. Mit exklusiven Anfragen und telefonischer Vorqualifizierung landen mehr Vor-Ort-Termine tatsächlich im Auftragsbuch, statt in der Warteschleife zu versanden. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Referenzen aus dem Handwerk und die Stimmen unserer Kunden.


Für wen lohnt sich jetzt aktives Anfragen-Marketing besonders?

Für jeden Fachbetrieb, dessen Auslastung stärker vom Zufall als vom System abhängt. Gerade in einem Markt mit befristeten Förderfenstern ist planbare Anfragengenerierung der Unterschied zwischen vollen und wechselhaften Auftragsbüchern. Der Boom täuscht: <cite index="19-10">Die Verbandsstatistik misst die Lieferungen der Hersteller an Großhandel und Fachhandwerk, nicht die tatsächlich installierten Anlagen beim Endkunden.</cite> Zwischen ausgeliefertem Gerät und beauftragtem Betrieb liegt genau die Lücke, die du mit gutem Marketing füllst.

Am meisten profitieren Betriebe, die

  • mehr Wärmepumpen- und Heizungstausch-Anfragen wollen, ohne selbst dauerhaft Werbeanzeigen zu managen,
  • planbare Termine statt schwankender Empfehlungswellen brauchen,
  • und ihre Monteure nur zu vorqualifizierten, ernsthaften Interessenten schicken wollen.

Wenn du wissen willst, ob dein Betrieb dazu passt, prüfe in einem kostenlosen Erstgespräch, wie viele qualifizierte Anfragen in deiner Region realistisch sind. Vereinbare jetzt dein unverbindliches Erstgespräch oder starte direkt mit dem Konfigurator, damit du den Förder-Countdown in deine volle Auftragspipeline verwandelst, bevor die nächste Absenkungsstufe greift. Als Team aus Freiburg mit über 270 betreuten Fachbetrieben und mehr als 2.000 begleiteten Vor-Ort-Terminen wissen wir, wie aus Marktbewegung planbares Wachstum wird.

Mehr qualifizierte Anfragen für deinen Betrieb?

Im Validierungsgespräch zeigen wir dir, wie das AFVQ-System Vor-Ort-Termine in deinen Kalender bringt.